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Fischerei: Erlaubnisscheine erteilen - Genehmigung

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Sicherheit & Ordnung
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H. Niemeyer 05976 9479-38 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Details
Leitung Fachbereich 3
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ch. Berning 05976 9479-59 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

 

Wenn Sie als Inhaber von Fischereirechten (Fischereiausübungsberechtigter), z.B. als Besitzer eines Gewässers, Fischerei-Erlaubnisscheine an Einzelpersonen ausstellen wollen, benötigen Sie dazu keine gesonderte Genehmigung.

 

 

Die zuständige Behörde kann jedoch die Ausstellung von Fischerei-Erlaubnisscheinen beschränken oder regeln, wobei es keinen Genehmigungsvorbehalt gibt.

 

 

Der Fischereiausübungsberechtigte darf Erlaubnisse nur in solchem Umfang ausgeben, dass Nachteile für den ökologischen Gewässerzustand, insbesondere die Fischfauna, nicht zu befürchten sind.

 

 

Zur Erhaltung eines angemessenen Fischbestandes für Gewässer kann die zuständige Behörde die Höchstzahl der Fischereierlaubnisse für das folgende Kalenderjahr festsetzen. Diese darf vom Fischereiausübungsberechtigten nicht überschritten werden.

 

Dieser Weg der Beschränkung zur Erhaltung des angemessenen Fischbestandes wird jedoch nur dann ergriffen, wenn das Regelungsziel nicht im Rahmen der Hegeplanpflicht erreicht wird.  

 


An wen muss ich mich wenden?

 

Wenden Sie sich an die Obere Fischereibehörde.

 

Welche Unterlagen werden benötigt?

 

Nachweise zum Fischereirecht (gegebenenfalls Pachtvertrag, Auszug aus Katasterunterlagen oder Grundbuch, Fischereibuchauszug bzw. weitere  Unterlagen)

 

Welche Gebühren fallen an?

 

keine

 

Welche Fristen muss ich beachten?

 

keine

 

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