Gewerbesteuer
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Dirk Vogt | 05976 9479-31 | ![]() |
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Christel Revermann | 05976 9479-29 | ![]() |
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Evelyn Hüls | 05976 9479-48 | ![]() |
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Der Gewerbesteuermessbescheid des Finanzamts ist der Grundlagenbescheid für die Festsetzung der Gewerbesteuer und der Gewerbesteuervorauszahlungen durch die zuständige Stelle. Die Gewerbesteuer errechnet sich aus der Multiplikation des Gewerbesteuermessbetrages mit dem Hebesatz, der von der hebeberechtigten zuständigen Stelle festgelegt wird.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Spezielle Hinweise:
Der Hebesatz der Gemeinde Salzbergen liegt bei 340 v.H.
Die Fälligkeitstermine für die Zahlung der Vorauszahlungen sind grundsätzlich 15.02.,15.05.,15.08.,15.11. jedes Jahres.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Die zur Erstellung der Gewerbesteuererklärung notwendigen Papierformulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle oder auf den Internetseiten der Oberfinanzdirektion Niedersachsen.