Bodendenkmalpflege
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Ch. Berning | 05976 9479-59 | ![]() |
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Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.
Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.
Spezielle Hinweise:
Zuständige Behörde:
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931 44 0
www.emsland.de
oder auf Anforderung das
Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
Tel: 05 11 / 9 25 - 50 Zentrale
Fax: 05 11 / 9 25 - 53 28 Zentrale
www.denkmalpflege.niedersachsen.de
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Es fallen keine Gebühren an.
Es müssen keine Fristen beachtet werden.