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Bodendenkmalpflege

Details
Leitung Fachbereich 3
Ihr/e Ansprechpartner/in: Telefon: E-Mail:
Ch. Berning 05976 9479-59 E-Mail an diese Mitarbeiterin / diesen Mitarbeiter verfassen. Details

Bodendenkmale sind bewegliche oder unbewegliche Sachen, bei denen es sich um Zeugnisse, Überreste oder Spuren menschlicher Kultur (archäologische Denkmale) handelt, die im Boden verborgen sind oder waren.


An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt und der großen kreisangehörigen Stadt.

 

 

Fachliche Beratung leistet auf Anforderung das Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege.

 


  • Niedersächsischen Landesamt für Denkmalpflege

Spezielle Hinweise:

Zuständige Behörde:
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931 44 0
www.emsland.de

 

oder auf Anforderung das

 

Niedersächsische Landesamt für Denkmalpflege
Scharnhorststraße 1
30175 Hannover
Tel: 05 11 / 9 25 - 50 Zentrale
Fax: 05 11 / 9 25 - 53 28 Zentrale
www.denkmalpflege.niedersachsen.de

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Rechtsgrundlage?


  • Niedersächsisches Denkmalschutzgesetz (DSchG ND)
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Gemeinde Salzbergen • Postfach 1163 • 48497 Salzbergen • Tel.: 05976/9479-0 • Fax: 05976/9479-20 • E-Mail: info@salzbergen.de