Die Sammlung von Sperrmüll kann durch feste Sammeltermine oder Abholung auf Anforderung erfolgen.
Abfall: Sperrmüll
An wen muss ich mich wenden?
Informationen erteilen die Landkreise, kreisfreien Städte sowie die Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallwirtschaftsbetriebe, die Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover sowie die kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Landkreis Emsland
Abfallwirtschaftsbetrieb
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931/44-300
Rechtsgrundlage
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (KrW-/AbfG)
Niedersächsisches Abfallgesetz (NAbfG)
Abfallentsorgungssatzung des Landkreises, der kreisfreien Stadt, der Städte Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg sowie der Zweckverbände Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover
Bemerkungen
Die Anmeldung zur Sperrmüllabfuhr kann erfolgen:
1. online im Internet unter http://www.abfallwirtschaft-emsland.de/ oder
2. mit Vordruckkarte (Die Karte erhalten Sie direkt an der Bürgerinformation.)
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, den Städten Cuxhaven, Göttingen und Lüneburg bzw. deren Abfallentsorgungsbetriebe, den Zweckverbänden Abfallwirtschaft Celle, Hildesheim und Region Hannover, sowie den kommunalen Anstalten öffentlichen Rechts in Goslar, Heidekreis, Nienburg, Peine und Wolfsburg.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Abfallentsorgungssatzung der zuständigen Stelle
Formulare | |
Auftrag für 1,1-cbm-Restabfallgroßbehälter |
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