Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Sozialhilfe)
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Frank Stegemann | 05976 9479-28 | ![]() |
![]() |
Ihr/e Ansprechpartner/in: | Telefon: | E-Mail: | |
Monika Matern | 05976 9479-25 | ![]() |
![]() |
Sina Seeburg | 05976 9479-26 | ![]() |
![]() |
Wenn Ihre Einkünfte im Alter (Rente) oder bei voller Erwerbsminderung nicht für den notwendigen Lebensunterhalt ausreichen, können Sie die Grundsicherung beantragen.
Die Zuständigkeit liegt beim entsprechenden Sozialamt des Landkreises und bei der kreisfreien Stadt.
Spezielle Hinweise:
Zuständige Behörde:
Landkreis Emsland
Ordeniederung 1
49716 Meppen
Telefon: 05931/44-0
www.emsland.de
Hinweis: Die Anträge erhalten Sie bei der Gemeinde Salzbergen.
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Es fallen keine Gebühren an.
Die Leistungen der Grundsicherung beginnen mit der Antragstellung. Für Zeiträume vor dem Antrag gibt es keine Nachzahlungen.
Die Grundsicherungsleistung wird regelmäßig für 12 Kalendermonate bewilligt und dann überprüft.
Ändern sich im Bewilligungszeitraum die persönlichen oder finanziellen Verhältnisse, sind die Änderungen mitzuteilen. Erhöhte Leistungen werden frühestens vom Ersten des Monats gezahlt, in dem die Änderungsmitteilung erfolgt ist. Deshalb ist es wichtig, Änderungen, wie beispielsweise eine Mieterhöhung, sofort mitzuteilen.
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Websites der Deutschen Rentenversicherung.