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Vorschriften der Landesregierung
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Meldungen aus Salzbergen
Dezemberhilfe kann beantragt werden
Datum: 12.01.2021
Die Dezemberhilfe kann ab sofort online beantragt werden. Die Bundesregierung stellt damit für den bis zum 10.01.2021 verlängerten Novemberlockdown weitere außerordentliche Wirtschaftshilfen Unternehmen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird, zur Verfügung.Die Erleichterungen für öffentliche Unternehmen wurden beibehalten. Parallel zu der Dezemberhilfe wurde auch das Überbrückungsgeld III verkündet. Mit dem Überbrückungsgeld III sollen lediglich Fixkosten, die während des Lockdowns weiterhin anfallen, kompensiert werden. Öffentliche Unternehmen sind hiervon ausgeschlossen. In Bezug auf eventuelle Januarhilfen aufgrund der erneuten Verlängerung des Lockdowns bis zum 31.01.2021 gibt es bislang keine offizielle Mitteilung. Weiter hat das BMF die FAQ im Zuge der Veröffentlichung der Dezemberhilfe überarbeitet. Aufgrund beihilferechtlicher Vorgaben dürfen grundsätzlich Beihilfen bis 800.000 Euro pro 2 Unternehmen gewährt werden. Nach dem Beihilferecht gelten prinzipiell zwei oder mehrere rechtlich selbständige Unternehmen als ein Unternehmen, wenn diese miteinander wirtschaftlich verbunden sind, z.B. durch Kontrollbeteiligungen. Allerdings wurden die FAQs dahingehend aktualisiert, dass bei einem kommunalen Unternehmen der maßgebliche Verbund in der Regel auf Ebene der Kommune endet. Nach unserer Lesart dürfte dies zur Folge haben, dass rechtlich selbstständige Unternehmen, die ausschließlich dadurch miteinander verbunden sind, dass dieselbe Gemeinde/Stadt an ihnen beteiligt ist, weiterhin als zwei Unternehmen gelten. Voraussetzung ist jedoch, dass diese Unternehmen keine gegenseitigen Beteiligungen halten. Dies bedeutet, dass der Höchstbetrag von jedem Unternehmen bzw. Unternehmensverbund vollumfänglich ausgeschöpft werden kann.
Weitere Informationen FAQs zu den November-/Dezemberhilfen des BMWi und BMF:
https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Dokumente/FAQ/faqlist.html
Service-Hotline +49 30-52685087 Servicezeiten Montag bis Freitag von 8:00 bis 18:00 Uhr
Infos der NBank: https://www.nbank.de/Blickpunkt/Uebersicht-der-Hilfsprogramme/November-und-Dezemberhilfe/index.jsp
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt
11.01.2021
Schließung der Kindertagestätte ab dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021
Datum: 08.01.2021
Notbetreuung
Nach der nun geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen ist der Betrieb von Kindertagestätten bis zum Ablauf des 31.01.2021 untersagt.
Wie bereits im Frühjahr des letzten Jahres wird es aber wieder eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten geben. Diese Notbetreuung ist unter den vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologische vertretbare Maß zu reduzieren.
Die Notbetreuung dient in erster Linie dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen der oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem
Berufszweig von einem allgemeinen öffentlichen Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere Sprachförderung besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Besondere Härtefälle werden im Einzelfall entschieden. Die Anträge für die Notbetreuung erhalten Sie in den einzelnen Kindertagestätten oder bei der Gemeinde Salzbergen. Bei Unsicherheiten, ob überhaupt und in welchem Umfang die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann oder offenen Fragen steht Ihnen Herr
Stegemann von der Gemeinde Salzbergen (05976/9479-28) oder die entsprechenden
Einrichtungsleitungen zur Verfügung.
Wenn Sie die Notbetreuung bereits am Montag zwingend benötigen und Sie eindeutig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können (siehe oben), sprechen sie am Montag wie gewohnt an Ihrer Kindertagesstätte vor. Dort wird man Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Als oberstes Ziel steht weiterhin die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Dazu sollen Kontakte möglichst vermieden und so Infektionsketten unterbrochen werden, daher
gilt:
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Rathaus Salzbergen bleibt weiterhin während des Lockdowns geschlossen - Notdienst ist bei wichtigen Angelegenheiten verfügbar
Datum: 08.01.2021
Im Rahmen der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten am 05. Januar wurde der bisher geltende Lockdown bis zum 31. Januar verlängert. Nach wie vor wird dringend empfohlen, nach Möglichkeit Betriebsstätten während der Lockdownphase zu schließen, um somit zur dringend notwendigen Kontaktvermeidung beizutragen und damit für eine niedrigere Inzidenzzahl zu sorgen.
Auch für das Rathaus Salzbergen gilt deshalb weiterhin eine Schließung bis zum 31. Januar. Es ist jedoch ein Notdienst eingerichtet, die telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Rufnummer 9479-0 ist während der üblichen Dienstzeiten gewährleistet und in dringenden Fällen ist mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung auch eine persönliche Vorsprache möglich.
Gelbe Säcke erhalten Sie während der Dienststunden aus dem Behälter vor dem Rathauseingang.
Umsetzung der NOTBETREUUNG in den Salzbergener Kindertagestätten ab dem 11.01.2021 bis zum 31.01.21
Datum: 07.01.2021
Mobile Impfteams nehmen ihre Arbeit auf - Start in fünf Senioren- und Pflegeheimen mit über 790 Personen
Datum: 30.12.2020
Die mobilen Impfteams des Landkreises Emsland werden voraussichtlich am Montag, 4. Januar, die ersten Impfungen durchführen können. Zunächst haben sich insgesamt fünf Senioren- und Pflegeheime im nördlichen und südlichen Emsland auf die Impfung vorbereitet, dort werden Bewohnerinnen und Bewohner sowie Pflegepersonal gegen Corona geimpft. In den Impfzentren in Lingen und Papenburg selbst soll in der folgenden Woche der Betrieb aufgenommen werden.
Wegen der begrenzten Impfstoffmenge richtet sich das Angebot in einem ersten Schritt zunächst vor allem an ältere Menschen und ältere Menschen mit Vorerkrankungen. „Insgesamt über 790 Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von jetzt benannten Senioren- und Pflegeheimen werden in den kommenden Tagen ihre Impfungen erhalten. Nun wird der Hoffnungsschimmer, irgendwann Corona in den Griff zu bekommen und auf lange Sicht wieder ein normales Leben führen zu können, ganz konkret. Aber es wird Zeit in Anspruch nehmen, bis alle Menschen mit einer Impfung versorgt sein werden“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Die insgesamt vier Impfteams werden jeweils mindestens aus einer Ärztin bzw. einem Arzt sowie einer Verwaltungshelferin bzw. einem Verwaltungshelfer bestehen. Gegebenenfalls werden sie durch eine weitere impfberechtigte Person ergänzt. Jeweils zwei Teams sind den Impfzentren in Lingen und Papenburg angegliedert.
Erste Annahmen gehen davon aus, dass jedes mobile Team etwa 120 Impfungen am Tag durchführen kann. Hochgerechnet auf alle vier Teams wären dies circa 480 Impfungen täglich. „Die konkreten Erfahrungen werden aber zeigen, ob diese Annahme tatsächlich so in der Praxis umgesetzt werden kann“, betont Burgdorf.
Insgesamt rund 2800 Personen werden in den emsländischen Senioren- und Pflegeheimen betreut. Hinzu kommt in etwa dieselbe Zahl an impfberechtigtem Personal. Vorausgesetzt alle Personen sind impfwillig und die entsprechende Anzahl an Impfdosen ist verfügbar, wären in etwa 14 Tage für die erste Impfung in den Senioren- und Pflegeheimen anzusetzen. Damit der Impfschutz besteht, muss eine weitere Impfung in einem festgelegten Zeitintervall erfolgen (je nach Impfstoff 21 oder 28 Tage). Die beiden Termine zur Impfung in der Einrichtung werden deshalb immer im Block vergeben.
Die Terminierung erfolgt zwischen Einrichtung und Impfzentrum, dafür werden im Landkreis Emsland alle 43 Senioren- und Pflegeheime zeitgleich angeschrieben. Der Eingang der Rückmeldungen mit Listen über impfwillige Personen aus den Heimen entscheidet über die Reihenfolge der Impfungen.
Für einzelne Impfstraßen in den Impfzentren in Lingen und Papenburg ist der voraussichtliche Start am Montag, 11. Januar, geplant. Voraussetzung ist hier, dass ausreichend Impfdosen durch das Land bereitgestellt werden. Das Land Niedersachsen übernimmt die Terminvergabe. Freie Termine können ab Ende der ersten Kalenderwoche 2021 zentral über die Hotline 0800/9988665 des Landes Niedersachsen gebucht werden. Auch Fragen rund um die Covid 19-Impfung können dort geklärt werden. Die Hotline ist von montags bis samstags in der Zeit von 8 bis 20 Uhr zu erreichen.
Presseinformation Landkreis Emsland
Impfzentren melden Einsatzbereitschaft - Ortstermine in Lingen und Papenburg – Warten auf grünes Licht vom Land
Datum: 21.12.2020
Die Impfzentren in Lingen und Papenburg sind startklar: Landrat Marc-André Burgdorf besichtigte gemeinsam mit Gästen die Zentren, die in Lingen in den Emslandhallen und in Papenburg im Forum Alte Werft eingerichtet worden sind. Dorthin werden, sobald die Impfstoffe verfügbar sind, die ersten Personengruppen zur Impfung eingeladen.
"Das Zentrum in Lingen ist gemeinsam mit dem Zentrum in Papenburg Anlaufstelle für impfberechtigte Personen. Wir sind einsatzbereit und warten jetzt auf grünes Licht vom Land“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf bei der Besichtigung der Impfzentren. Beide Impfzentren nehmen nach Signal vom Land zunächst mit einer Impflinie á vier Impfplätzen die Arbeit auf. Lingen kann um weitere drei Impfstraßen erweitert werden. Auch in Papenburg ist eine Ausweitung möglich. Ein Team für eine Impfstraße umfasst insgesamt 19 Personen, darunter u. a. eine Ärztin/ein Arzt, vier Impfhelfer, sieben Verwaltungshelfer und zwei Sanitätshelfer. Darüber hinaus werden künftige Erfahrungen aus dem Betrieb der Zentren in die weitere Planung der Personalstärke einfließen.
Für die beiden Standorte sprachen nach Überprüfung aller vorliegenden Vorschläge die gute Erreichbarkeit, ausreichend vorhandene Parkplätze und eine gute Gebäudeinfrastruktur, die einen sicheren Impfbetrieb nach den festgelegten Abläufen und die vorgeschriebene Lagerung der Impfstoffe gewährleistet. Im Auftrag des Landkreises Emsland betreiben das Deutsche Rote Kreuz, Kreisverband Emsland, in Lingen und der Malteser Hilfsdienst in Papenburg die Impfzentren. Das ärztliche Personal wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) organisiert. Die Terminvergabe erfolgt zentral über das Land Niedersachsen. Termine sind von Montag bis Freitag während des achtstündigen Impfbetriebs möglich. Bereits bei der Terminvergabe wird die Impfberechtigung abgeklärt.
Die Einrichtung der Impfzentren ist unter Hygiene- und Organisationsaspekten mit einem Ablauf als „Einbahnstraßen-System“ erfolgt. Impfberechtigte Personen werden anhand von Schildern und Hinweisen durch den Prozess geleitet. Erste Station ist nach den Einlasskontrollen der „Check-In“, bei dem die Anmeldung erfolgt und die Impfberechtigung geprüft wird. Dokumente wie Personalausweise und Impfausweise sind mitzubringen. Für eventuelle Wartezeiten sind Corona-gerechte Wartezonen eingerichtet worden. Vor der eigentlichen Impfung erfolgt die ärztliche Aufklärung. Danach gelangt die impfberechtigte Person in den Impfbereich, wo qualifiziertes Personal die Impfung vornimmt. Anschließend wird in einer weiteren Wartezone der Gesundheitsstatus nach der Impfung beobachtet. Der Prozess endet mit dem „Check-Out“, der u. a. mit der Dokumentation der Impfung in den Impfpass und der digitalen Erfassung für das Impfquoten-Monitoring endet.
Die Gesamtprozess-Dauer je zu impfender Person beträgt basierend auf Erfahrungswerten mit Informationsgespräch und Dokumentation rund 20 Minuten. Darüber hinaus werden für die Beobachtung des Gesundheitszustands der Impflinge nach der Impfung 15 bis zu 30 Minuten eingeplant.
Den Impfzentren sind zudem mobile Impfteams angeschlossen, die die Impfung inklusive Aufklärung und Dokumentation vor Ort in einer Einrichtung und in Pflegeheimen für eine bestimmte Zielgruppe (Beschäftigte und Bewohnerschaft) vornehmen. Den Impfzentren in Lingen und Papenburg sind jeweils zwei mobile Impfteams zugeordnet, die wie die Impfzentren seit dem 15. Dezember einsatzbereit sind.
Bis zunächst einschließlich 30. Juni 2021 mit Option der Verlängerung bis Ende 2021 sollen die Impfzentren ihrer Arbeit nachgehen. Eine endgültige Überführung in die ambulante Versorgung wird nach heutigem Stand frühestens Ende 2021 starten und im Jahr 2022 abgeschlossen werden können.
DRK und Malteser nehmen derzeit gerne über den bereits bestehenden Personalstamm hinaus weitere Bewerbungen von interessierten Personen für den Betrieb der Impfzentren an. Der Kontakt kann unter den E-Mail-Adressen impfzentrum-lingen@drk-emsland.de und impfzentrum.papenburg@malteser.org hergestellt werden.
Artikel: Landkreis Emsland
Zentraldeponien und Wertstoffhöfe bleiben geöffnet - Trotz Lockdown steht Service zur Verfügung
Datum: 21.12.2020
Die emsländischen Zentraldeponien und Wertstoffhöfe stehen auch nach dem bundesweiten Lockdown ab Mittwoch, 16. Dezember, weiterhin Bürgerinnen und Bürgern zu den aktuellen Öffnungszeiten offen. Allerdings bittet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) darum, Anlieferungen nur bei besonderer Dringlichkeit durchzuführen und auf ein absolut notweniges Maß zu beschränken.
An allen Standorten gelten wegen der Infektionsschutz- und Abstandsvorgaben besondere Anlieferungsbedingungen. Um diese sicherzustellen, wird die jeweilige Anzahl der Personen auf den Betriebsgeländen bei Bedarf begrenzt. Daher ist mit längeren Wartezeiten und Rückstaus an den Zufahrten zu rechnen. Es wird empfohlen, die Entsorgungsanlagen alleine zu besuchen und das Fahrzeug nur möglichst kurz zum zügigen Entladen zu verlassen.
Die weitere Entwicklung des Infektionsgeschehens der Corona-Pandemie im Emsland, im Land Niedersachsen und bundesweit wird regelmäßig durch die zuständigen Stellen neu bewertet. Kurzfristige Änderungen von Öffnungszeiten oder gar temporäre Schließungen der Abfallentsorgungsanlagen können daher nicht ausgeschlossen werden.
Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung während der Corona-Krise sind im Internet unter www.awb-emsland.de zu finden. Bei Fragen steht das Kundencenter unter 05931/599 699 oder per E-Mail info@awb-emsland.de gerne zur Verfügung.
Artikel: Landkreis Emsland
Rathaus Salzbergen bleibt während des Lockdowns geschlossen
Notdienst ist bei wichtigen Angelegenheiten verfügbar
Datum: 17.12.2020

Im Rahmen der Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten am 13. Dezember wurde dringend empfohlen, nach Möglichkeit Betriebsstätten während der Lockdownphase bis zum 10. Januar zu schließen, um somit zur dringend notwendigen Kontaktvermeidung beizutragen und damit für eine niedrigere Inzidenzzahl zu sorgen.
Auch für das Rathaus Salzbergen gilt deshalb eine Schließung ab Montag, dem 21. Dezember bis zum 10. Januar. Es ist jedoch ein Notdienst eingerichtet, die telefonische Erreichbarkeit unter der zentralen Rufnummer 9479-0 ist während der üblichen Dienstzeiten gewährleistet und in dringenden Fällen ist mit vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eine persönliche Vorsprache möglich.
Gelbe Säcke erhalten Sie während der Dienststunden aus dem Behälter vor dem Rathauseingang.
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt -
Datum: 16.12.2020
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt -
Datum: 30.11.2020

Standorte für Impfzentren stehen fest - Auswahl fällt auf Örtlichkeiten in Papenburg und Lingen
Datum: 30.11.2020
Der Landkreis Emsland wird an zwei Standorten je ein stationäres Impfzentrum einrichten: im Forum Alte Werft in Papenburg und in den Emslandhallen in Lingen. „Nach eingehender Überprüfung haben wir uns für diese beiden Einrichtungen als geeignete Standorte ausgesprochen und werden diese Entscheidung nun dem Land Niedersachsen zur Genehmigung vorlegen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf.
Voraussichtlich ab 15. Dezember soll der Betrieb an den Standorten aufgenommen werden können. Diesen Stichtag hat das Land Niedersachsen festgelegt. Das Land hatte für den Landkreis Emsland als Flächenlandkreis als Höchstzahl zwei Impfzentren vorgesehen. Ihn freue es sehr, dass mit der angestrebten Eröffnung der Impfzentren Mitte Dezember ein wenig Optimismus und Zuversicht zurückkehre und eine Perspektive für die Zukunft aufgezeigt werde, sagt Burgdorf.
Die emsländischen Kommunen hatten entsprechende Örtlichkeiten als mögliche Standorte für Impfzentren benannt. „Für diese enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit danke ich allen Städten, Samtgemeinden und Gemeinden herzlich“, betont Burgdorf. Um eine geeignete Auswahl treffen zu können, hatten Mitarbeiter des Landkreises Emsland die vorgeschlagenen Einrichtungen in den vergangenen Tagen besichtigt und mit den vom Land vorgegebenen Kriterien abgeglichen.
„An den jetzt zur Entscheidung stehenden Standorten sind u. a. ausreichend Parkplätze vorhanden, sie sind gut zu erreichen und verfügen über eine gute Gebäudeinfrastruktur, die einen sicheren Impfbetrieb nach bestimmten festgelegten Abläufen gewährleisten“, erläutert Burgdorf die Entscheidung. Das Impfzentrum in Lingen wird unter der Leitung des Deutschen-Roten-Kreuzes stehen. Das Zentrum in Papenburg wird vom Malteser Hilfsdienst geführt. „Beiden Hilfsorganisationen gilt mein außerordentlicher Dank und ich weiß, sie machen ihre Sache gut, wie sie das schon bei der Betreuung der Flüchtlingsunterkünfte in 2015/16 und auch beim Betrieb der Testzentren in Meppen, Lingen und Papenburg unter Beweis gestellt haben“, sagt der Landrat. Die personelle Ausstattung der Impfzentren mit Ärzten wird durch die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen verantwortet.
„Es gibt für den laufenden Betrieb noch zahlreiche Fragen zu klären; da sind wir in Abstimmung mit dem Land Niedersachsen momentan dabei“, erläutert Burgdorf. Terminmanagement, Sicherheitsfragen, Ausstattung mit Schutzkleidung und Lieferung sowie Lagerung des Impfstoffs beispielsweise seien bis zum Start der Impfzentren noch im Detail festzulegen.
Artikel: Landkreis Emsland
„Wichtige Unterstützung für den öffentlichen Gesundheitsdienst“ - Landrat Burgdorf dankt für externes Personal in der Coronabekämpfung
Datum: 24.11.2020
Seit März 2020 ist das Gesundheitsamt des Landkreises Emsland mit der Bekämpfung der Corona-Pandemie beschäftigt. Entscheidend, aber auch besonders personalintensiv ist dabei die Kontaktnachverfolgung, um Infektionsketten gezielt unterbrechen zu können. Im dynamischen Infektionsgeschehen der vergangenen Wochen und Monate hat die Kreisverwaltung dazu selbst personell aufgerüstet, wird seit einiger Zeit aber auch durch Kräfte von externen Stellen verstärkt. „Die Kolleginnen und Kollegen, die uns jetzt zeitweise durch andere Behörden zur Verfügung gestellt werden, sind eine ganz wertvolle Hilfe und eine spürbare Entlastung für den öffentlichen Gesundheitsdienst“, bedankt sich Landrat Marc-André Burgdorf für die pragmatische Unterstützung.
Insgesamt sind derzeit gut 180 Personen dauerhaft im Zuge der Pandemiebekämpfung für das emsländische Gesundheitsamt im Einsatz, weitere rund 200 Mitarbeiter aus einem Pool der Kreisverwaltung werden bedarfsbezogen oder im Schichtbetrieb eingesetzt. Um den Aufgaben gerecht werden zu können, hat der Landkreis in den vergangenen Monaten für diesen Bereich 30 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter befristet eingestellt. Vereinzelt kommen bereits seit längerem Medizinstudierende, so genannte Containment-Scouts des Robert-Koch-Institutes sowie Unterstützung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen in Niedersachsen hinzu. Eine ganze Reihe weiterer externer Kräfte verstärkt das Team seit wenigen Tagen: Das Land Niedersachsen hat 15 Mitarbeiter der Finanzämter abgestellt, die Wehrtechnische Dienststelle 91 wiederum hat 5 Mitarbeiter geschickt, allesamt haben sich freiwillig gemeldet, um den Gesundheitsdienst zu unterstützen. Auch die 19 emsländischen Kommunen stellen Bedienstete zur Verfügung, die der Landkreis bei Bedarf für aktuelle Aufgaben im Gesundheitsamt heranziehen kann.
„Unsere eigenen Leute leisten seit Monaten eine hervorragende Arbeit, für die ich sehr dankbar bin. Dennoch freue ich mich angesichts der dauerhaften Belastungen und der seit dem Sommer stark gestiegenen Fallzahlen, dass wir diese Hilfe von außen nun bekommen“, bekräftigt Burgdorf. „Es ist ein gutes Signal und unterstreicht, dass wir ein gemeinsames Ziel vor Augen haben und in dieser schweren Zeit zusammenhalten“, so der Landrat abschließend.
Artikel: Landkreis Emsland
Lieferservice
Datum: 16.11.2020

Zweiter Corona-Test des emsländischen Landrats ausgewertet - Vorsorglich in 14-tägiger häuslicher Quarantäne
Datum: 10.11.2020
Wegen des Verdachts einer Infektion mit dem Coronavirus mussten sich der emsländische Landrat Marc-André Burgdorf und Dezernent Michael Steffens testen lassen. Jetzt liegt das Ergebnis des zweiten Tests vor.
Landrat Marc-André Burgdorf, Foto: Landkreis Emsland
Auch der zweite Abstrich, der jeweils von Burgdorf und Steffens wegen einer möglichen Corona-Infektion am vergangenen Donnerstag, 5. November, genommen worden war, fiel negativ aus. Das teilte der Landkreis Emsland am Montagvormittag mit.
Landrat und Dezernent werden den Angaben zufolge dennoch vorsorglich in der bereits angetretenen 14-tägigen häuslichen Quarantäne bleiben. Da sie Kontakt zu einem Erkrankten mit einer laborbestätigten Covid-19-Diagnose hatten und die Dauer der Inkubationszeit maximal 14 Tage betrage, sei dies erforderlich.
Burgdorf und Steffens sind als Kontaktpersonen ersten Grades von der Quarantäne-Anordnung betroffen. Beide arbeiten vom Homeoffice aus.
Artikel: www.noz.de
Organisatorische Hinweise für den Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild
Datum: 09.11.2020
Aufgrund der neuen Corona-Beschränkungen zur Eindämmung der bundesweit gestiegenen Infektionszahlen ist die Niedersächsische Corona-Verordnung (VO), geändert am 30.10.2020, angepasst worden. Für die Empfehlungen zum Infektionsschutz bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild sowohl zur Abschussplanerfüllung als auch zur Reduzierung der Schwarzwildbestände im Rahmen der Prävention und Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) gilt Folgendes:
I. Drückjagden auf Schalenwild werden der Ausübung einer beruflichen Tätigkeit oder einer Tätigkeit zur Gefahrenabwehr zugeordnet (§2 Abs. 3 Nr. 3 Nds. Corona-VO). Voraussetzungen für die Durchführung sind die
· Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (vgl. § 3 Abs. 2, 3, 5-7 Nds. Corona-VO),
· Erstellung eines Hygienekonzeptes (vgl. § 4 Nds. Corona-VO) sowie
· Datenerhebung- und Dokumentation (vgl. § 5 Nds. Corona-VO).
Nachstehende organisatorische Hinweise bezüglich der Einhaltung der Schutzprämissen bei der Durchführung von Drückjagden auf Schalenwild werden gegeben, damit diese auch im Jagdjahr 2020/21 erfolgreich und sicher durchgeführt werden können. Sie sind lediglich eine Hilfestellung, die sich an der derzeitigen Situation und Rechtslage orientiert (s. https://www.niedersachsen.de/Coronavirus), da die dynamische Entwicklung der COVID19-Pandemie Prognosen bis in den Winter hinein kaum zulässt:
1. Jagdleitung
Der/die Jagdleiter*in trägt die Verantwortung und hat entsprechend der Entwicklung der Corona-Pandemie mit angepassten hygienetechnischen Maßnahmen zu reagieren. Gem. § 4 Nds. Corona-VO ist ein Hygienekonzept zu erstellen, umzusetzen und auf Verlangen der zuständigen Behörde vorzulegen.
2. Jagdeinladungen
Sofern noch möglich, sind die Einladungen mit folgenden Hinweisen zu ergänzen: · Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Meter und der Hygieneregelungen · Mitführen von Desinfektionsmitteln und einer Mund-Nasen-Bedeckung, sowie Nutzung derselben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.
· Bekanntmachung der Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Erhebungszeiten – Ankunft und Abfahrt mit Uhrzeit) bei der Jagdleitung
· Fernbleiben von der Jagd bei Symptomen, die auf eine Erkrankung mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert-Koch-Institutes hinweisen, oder bei Einreise aus einem Risikogebiet und Aufenthalt zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet. Risikogebiet in diesem Sinne ist ein Staat oder eine Region außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, für den oder die zum Zeitpunkt der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland ein erhöhtes Risiko für eine Infektion mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufung als Risikogebiet erfolgt durch das Bundesministerium für Gesundheit, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat und wird durch das RobertKoch-Institut veröffentlicht. Hinweis: Die Einladung von ausländischen Gästen und bundesweite Einladungen werden aufgrund des aktuellen Pandemie-Geschehens sehr kritisch gesehen.
· Hinweise auf Organisationsänderungen (z. B. Eigenverpflegung statt Schüsseltreiben, möglichst mit eigenem Fahrzeug anreisen)
3. Dokumentation
Der/die Jagdleiter*in hat die Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefonnummer, Erhebungszeiten – Ankunft und Abfahrt mit Uhrzeit) aller an der Jagd beteiligten Personen zu erfassen und für die Dauer von drei Wochen nach dem Jagdtag aufzubewahren, damit die Rückverfolgbarkeit einer etwaigen Infektionskette gewährleistet ist. Es ist zu gewährleisten, dass von den erhobenen Kontaktdaten unbefugte Dritte keine Kenntnis erlangen und die Daten spätestens einen Monat nach dem Jagdtag gelöscht werden.
4. Jagdscheinkontrolle und Entrichtung von Kostenbeiträgen
Sofern in der Einladung und Begrüßung darauf hingewiesen wird, dass Teilnahmevoraussetzung ein mitgeführter, gültiger Jahresjagdschein ist, kann auf eine allgemeine Kontrolle der Jagdscheine am Jagdtag verzichtet oder eine stichprobenweise Kontrolle durchgeführt werden. Nach Möglichkeit sollte eine vorherige bargeldlose, elektronische Bezahlung etwaiger Kostenbeiträge erfolgen.
5. Begrüßung und Gruppeneinteilung
· Die Beteiligten sollten vor der Jagd schriftlich die Sicherheitsunterweisung inkl. Freigabe erhalten und deren Erhalt sowie das vollumfängliche Verständnis der Vorgaben (auch formlos per E-Mail) bestätigen.
· Die Begrüßung ist grundsätzlich an einem zentralen Ort im Freien durchzuführen.
· Sofern der Mindestabstand aus Platzgründen nicht eingehalten werden kann, haben die Teilnehmenden eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen und der direkte Kontakt ist auf das Unvermeidbare zu reduzieren.
· Schützen und Jagdhelfer*innen/Hundeführer*innen können sich aus Platzgründen getrennt oder zeitlich versetzt treffen und werden getrennt begrüßt.
6. Jagdablauf
· Die Bildung von Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht demselben Haushalt angehören, sollte unterbleiben.
· Beim gemeinsamen Bergen und Versorgen des erlegten Wildes ist auf die Einhaltung des Mindestabstandes zu achten und ggf. eine Mund-NasenBedeckung zu tragen.
7. Ende der Jagd
· Im Sinne einer zeitlich möglichst kurzen Zusammenkunft der Jagdbeteiligten sollte auf das Streckelegen und die Bruchübergabe verzichtet werden.
· Die Verpflegung der Jagdbeteiligten erfolgt eigenverantwortlich, um vermeidbare Kontakte während der Mahlzeiten oder bei deren Ausgabe zu vermeiden. Auf Alkohol soll dabei verzichtet werden.
· Gastronomische Angebote können nach der Jagd unter Wahrung der für die Gastronomie geltenden Regelungen wahrgenommen werden.
Artikel: Nds. Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Landkreis Emsland weitet Schutzvorkehrungen in Schulen aus - Maskenpflicht auch im „Szenario B“
Datum: 06.11.2020
Der Landkreis Emsland hält seine Allgemeinverfügung vom Oktober zur Maskenpflicht an Schulen ab der Sekundarstufe I (Klasse 5) weiter aufrecht und geht damit über das Regelwerk des Niedersächsischen Kultusministeriums hinaus.
Demnach besteht beim so genannten „Szenario B“ (Schule im Wechselmodell) im Landkreis Emsland ebenfalls eine Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im Unterricht, die das Land in seiner Verfügung in einem solchen Fall nicht vorsieht.
Nach der Allgemeinverfügung des Landkreises Emsland hat somit jede Person an allen öffentlichen und privaten allgemeinbildenden Schulen des Sekundarbereichs I und II und an allen öffentlichen und privaten berufsbildenden Schulen auf dem Schulgelände und innerhalb von Gebäuden während des Unterrichts (mit Ausnahme des Sportunterrichts) eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt für den eingeschränkten Regelbetrieb genauso wie für das Szenario B. Personen mit einer körperlichen, geistigen oder psychischen Beeinträchtigung oder einer Vorerkrankung sind vom Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ausgenommen, wenn sie dies durch ein ärztliches Attest oder eine amtliche Bescheinigung glaubhaft machen können.
Ein Wechsel in Szenario B wird durch die Schulleitung festgelegt und ist erforderlich, wenn im Landkreis Emsland die 7-Tage-Inzidenz 100 oder mehr beträgt und zusätzlich eine weitere Infektionsschutzmaßnahme in der Schule angeordnet wurde, d. h. mindestens eine Lerngruppe wie zum Beispiel eine Schulklasse, eine Kohorte oder ein Schuljahrgang von einer Quarantäneanordnung betroffen ist. Soweit nur einzelne Schülerinnen und Schüler oder einzelne Beschäftigte, jedoch keine gesamte Schulklasse, Kohorte oder kein gesamter Schuljahrgang betroffen sind, ist die Voraussetzung für ein Szenario B nicht erfüllt. Der Schulbetrieb im Szenario B ist für die Dauer von 14 Tagen vorgesehen. Nach Ablauf der 14 Tage kehrt die Schule eigenverantwortlich in den eigenschränkten Regelbetrieb zurück.
Maskenpflicht auf dem Friedhof
Datum: 03.11.2020
Landrat befindet sich in Quarantäne Als Kontaktperson betroffen – 14 Tage Homeoffice
Datum: 02.11.2020
Landrat Marc-André Burgdorf sowie der Dezernent für Kreisentwicklung, Michael Steffens, befinden sich als Kontaktpersonen ersten Grades aktuell in häuslicher Quarantäne. In den kommenden 14 Tagen werden beide von Zuhause aus arbeiten.
Sie sind in einem guten gesundheitlichen Zustand. Am Freitag (30. Oktober) waren der Landrat und Dezernent Steffens bei einem dienstlichen Gespräch, das unter Coronabedinungen mit Abständen und Hygienevorkehrungen stattgefunden hatte, mit einer Person zusammengekommen, die sich am vergangenen Samstag (31. Oktober) als mit dem Coronavirus infiziert herausgestellt hat. Im Rahmen der Containment-Strategie hat hier als vorbeugende Maßnahme zum weiteren Infektionsschutz die Kontaktnachverfolgung mit anschließender Quarantäne gegriffen.
Pressemitteilung Landkreis Emsland
Wie verhält es sich jetzt genau mit den Kontaktbeschränkungen im öffentlichen Raum?
Datum: 02.11.2020
Die Infektionslage erfordert leider wieder eine Kontaktreduzierung auf das absolut nötige Minimum und damit gilt die Reduzierung auf maximal 10 Personen, entweder aus höchstens zwei Haushalten oder enge Familienmitglieder – die Summe bleibt aber: maximal 10 Personen, es sei denn, es sind Kinder unter 12 dabei, die muss man nicht mitzählen und die dürfen auch aus aus mehr als zwei Haushalten kommen.
Wer zählt denn genau zur "Familie"?
Hierzu zählen nach des § 11 Abs. 1, Nr. 1 StGB folgende Personen:
Verwandte und Verschwägerte gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte, Geschwister, Ehegatten oder Lebenspartner der Geschwister, Geschwister der Ehegatten oder Lebenspartner, und zwar auch dann, wenn die Ehe oder die Lebenspartnerschaft, welche die Beziehung begründet hat, nicht mehr besteht oder wenn die Verwandtschaft oder Schwägerschaft erloschen ist, sowie Pflegeeltern und Pflegekinder
Schaubild Kontaktregelungen im Öffentlichen RaumBildrechte: StK
Mehr dazu: https://bit.ly/3oHEcK2

Niedersächsische Corona-Verordnung
Datum: 30.10.2020
Corona: Landkreis verfügt Einschränkungen im Sport
Kontakt- und Mannschaftssport, Schulsport sowie Umkleidebereiche ab 30.10. betroffen
Neue Regeln für Kontakt- und Mannschaftssportarten
Datum: 28.10.2020
Das dynamische Corona-Infektionsgeschehen hat den Landkreis Emsland nun dazu veranlasst, mit einer weiteren Allgemeinverfügung den Sport im Emsland gezielt zu reglementieren. „Aus infektiologischen Gründen halten wir Kontakt- und Mannschaftssportarten in geschlossenen Räumen derzeit für problematisch. Gleiches gilt insbesondere für Umkleidekabinen und Duschbereiche, deshalb sehen wir hier insgesamt kurzfristigen Handlungsbedarf“, unterstreicht Landrat Marc-André Burgdorf.
Mit der neuen Allgemeinverfügung sind Kontakt- und Mannschaftssportarten, die in geschlossenen Räumen stattfinden, im Landkreis Emsland erneut untersagt. Zudem ist die Nutzung von Umkleidekabinen und Duschräumen in Sportanlagen aufgrund der räumlichen Enge und höheren Verweildauer für den Vereins- und Breitensport grundsätzlich verboten. Eine Ausnahme bilden hier die Schwimmbäder.
Da im Bereich des Schulsports nicht auf eine Nutzung von Umkleiden verzichtet werden kann, wird überdies der praktische Sport- und Schwimmunterricht für alle allgemein- und berufsbildenden Schulen untersagt. Ausgenommen sind Kursgruppen der Schuljahrgänge 12 und 13, die sich in der Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen zum Erwerb des Abiturs im Fach Sport befinden.
„Auch wenn auf Landes- und Bundesebene in Kürze vielleicht weitreichende Beschränkungen u.a. zum Sport erfolgen werden, sehen wir derzeit eine Regelungslücke, die wir hiermit für das Emsland kurzfristig schließen. Angesichts der aktuellen Unsicherheit bei allen Beteiligten, der stark steigenden Fallzahlen und im Sinne des Infektionsschutzes halten wir diese Vorgehensweise für unumgänglich“, so Landrat Marc-André Burgdorf. Die Allgemeinverfügung ist vorerst bis einschließlich 29.11.2020 gültig.
Niedersächsische Corona-Verordnung - kompakt -
Datum: 23.10.2020
Welche Regeln gelten für Zusammenkünfte und Feiern in Niedersachsen? Hier ist die kompakte Übersicht.
Weitere Informationen gibt es hier:
https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html

Corona: Landkreis Emsland überschreitet kritische 7-Tages-Inzidenz Automatismus der Landesverordnung schränkt private Zusammenkünfte ein
Datum: 09.10.2020
Der Landkreis Emsland hat die kritische Marke von 50 Corona-Neufällen pro 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten, die das Land Niedersachsen als eine Grenze zur Umsetzung regionaler Beschränkungen festgelegt hat. Nachdem der Landkreis die Überschreitung per Allgemeinverfügung bekanntgegeben hat, greift automatisch § 6 der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020, der private Zusammenkünfte und Feiern regelt. „In unseren Fallzahlen können wir mit Sögel den maßgeblichen Hotspot identifizieren, gleichwohl greifen jetzt Beschränkungen für den gesamten Landkreis“, bedauert Landrat Marc-André Burgdorf. Dennoch spielten landes- und bundesweit private Feiern eine wichtige Rolle im Infektionsgeschehen, daher bleibe das Ziel klar: Infektionsketten unterbrechen und eine weitere Ausbreitung des Virus eindämmen.
Grundlage bilden hier nicht die Daten des Robert-Koch-Institutes, sondern die Inzidenzwerte des Landes Niedersachsen, die das Land in einem täglichen Lagebericht online veröffentlicht (www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle_lage_in_niedersachsen).
Vor diesem Hintergrund regelt die Landesverordnung, dass private Zusammenkünfte sowohl in geschlossenen Räumen als auch im Freien bis auf Weiteres nicht mehr als 10 Personen umfassen dürfen. Ausnahmen bilden lediglich Zusammenkünfte von engen Familienangehörigen oder maximal zwei Hausständen. Private Feiern an öffentlich zugänglichen Örtlichkeiten und in zur Verfügung gestellten Räumen (Gastronomie) wiederum sind auf maximal 25 Personen beschränkt.
Für die Samtgemeinde Sögel gilt weiterhin die Allgemeinverfügung Nr. 13 des Landkreises Emsland vom 4. Oktober 2020, die beispielsweise Zusammenkünfte sowohl im öffentlichen als auch im privaten Raum sogar auf nicht mehr als 6 Personen beschränkt.
Mit Blick auf die aktuelle Unsicherheit zum Beherbergungsverbot stellt der Landrat überdies klar, dass ein Inzidenzwert von über 50 nicht unmittelbar die Einstufung des Emslandes als Risikogebiet bedeutet. „Tatsächlich entscheidet jedes Bundesland selbst, nach welchen Kriterien es innerdeutsche Risikogebiete ausweist. Hier können verschiedene Inzidenzberechnungen zum Einsatz kommen und auch das Geschehen vor Ort kann einfließen, also beispielsweise inwieweit Hotspots vorliegen“, erläutert Burgdorf. „Emsländerinnen und Emsländer, für die ein Urlaub in andere Regionen der Republik ansteht, müssen sich also in den Landesregelungen des Zielortes informieren. Urlauber, die ins Emsland reisen wollen, müssen sich wiederum in ihrem eigenen Bundesland informieren, inwieweit es Einschränkungen für ihre Reise gibt“, erläutert Burgdorf. „In diesem Kontext hoffe ich, dass viele Bundesländer dem Hotspot in unserem Landkreis Rechnung tragen und nicht das gesamte Emsland als Risikogebiet einstufen“.
Unabhängig davon heißt er für die anstehenden Herbstferien Gäste herzlich im Emsland willkommen – und sieht hier auch keine verstärkte Infektionsgefahr: „Denn bis auf das lokal eingrenzbare Geschehen im Zusammenhang mit dem Schlachthof in Sögel sind unsere Infektionszahlen nicht auffälliger als im Landes- oder Bundesvergleich“, so der Landrat abschließend.
Allgemeinverfügung Nr. 14 des Landkreises Emsland zur Feststellung der Zahl der Neuinfizierten der Atemwegserkran-kung „Covid-19“ durch den Corona-Viruserreger SARS-CoV-2 im Verhältnis zur Bevölkerung auf dem Gebiet des Landkreises Emsland
Hier finden Sie die vollständige Allgemeinverfügung im Wortlaut (PDF).
Corona Bürgertelefon Landkreis Emsland
Datum: 14.09.2020
Das Bürgertelefon ist unter den Telefonnummern 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu den bekannten Öffnungszeiten der Kreisverwaltung (montags bis donnerstags, 8.30 Uhr bis 16 Uhr; freitags, 8.30 bis 13 Uhr) sowie am Wochenende von 10 bis 14 Uhr erreichbar.
Bitte beachten Sie, dass bei einem Verdacht auf eine Covid-19 Erkrankung sowie Fragen zu den Testergebnissen vorrangig der Hausarzt zu kontaktieren ist. Am Wochenende sowie außerhalb der Sprechzeiten ist der hausärztliche Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erreichbar.
Höhere Geldbußen bei Verstößen gegen die Corona-Verordnung ̶ Neuer Bußgeldkatalog tritt in Kraft
Datum: 27.08.2020
Wer sich nicht an die vorgeschriebenen Regelungen der Corona-Verordnung des Landes Niedersachsen hält, muss künftig mit deutlich höheren Bußgeldern als bislang rechnen. Der entsprechend aktualisierte Bußgeldkatalog ist heute in Kraft getreten.
Die Zahl der Neuinfektionen steigt in Niedersachsen, ebenso wie in weiten Teilen des Bundesgebiets, wieder an. Diese besorgniserregende Entwicklung kann nur gestoppt werden, wenn sich die gesamte Gesellschaft an die notwendigen Auflagen hält. Nach wie vor bittet die Landesregierung alle Niedersächsinnen und Niedersachsen um Einhaltung der Abstands-, Hygiene- und Mund/Nasen/Schutzregeln. Nur so können eine Rücknahme von Lockerungen verhindert und die Ressourcen des Gesundheitssystems geschont werden.
Die allermeisten Menschen halten sich an die Regeln, dafür herzlichen Dank! In den vergangenen Wochen haben Ordnungskräfte und Polizeibedienstete intensive Informations- und Aufklärungsarbeit geleitest. Es kommt aber immer mal wieder zum Fehlverhalten Einzelner, das zu Neuinfektionen und Corona-Ausbrüchen führen kann. Diese Verstöße gegen die Corona-Verordnung gilt es zu ahnden. Der neue Bußgeldkatalog bietet den niedersächsischen Kommunen eine Orientierung, wie mit Verstößen gegen die Verordnung umgegangen werden soll. Für die Kontrolle und die Verhängung von Bußgeldern sind die Ordnungsämter der Kommunen zuständig ̶ hilfsweise die Polizei.
Der Bußgeldkatalog ist dieser Mitteilung beigefügt. Hier stellen wir Ihnen einige Beispiele vor:
- Fehlende Mund-Nasen-Bedeckung in Bereichen, in denen sie vorgeschrieben ist
100 bis 150 Euro pro Person
- Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Abstandsregelungen oder des Abstandsgebotes
100 bis 400 Euro pro Person
- Zusammenkunft oder Ansammlung von mehr als 10 Personen oder zwei Hausständen im öffentlichen Bereich
150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
- Hochzeitsfeiern, standesamtlichen Trauungen, Jubiläen, Taufen etc. mit mehr als 50 Personen
300 bis 3.000 Euro für die Veranlasserin/ den Veranlasser
- Besuche von Diskotheken, Clubs und ähnlichen Einrichtungen
150 bis 400 Euro für jede Besucherin/ jeden Besucher
- Nichtbeachtung oder Nichteinhaltung der Quarantänepflicht bis zum Erhalt des negativen Testergebnisses nach - - Einreise aus einem Risikogebiet
500 bis 3.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
- Fehlende Kontaktaufnahme zur zuständigen Behörde nach der Einreise
150 bis 2.000 Euro für jede ein- oder rückreisende Person
- Besuch von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen vor dem Ablauf des 31.10.2020
150 bis 400 Euro für jede beteiligte Person
- Durchführung von Messen, Kongressen, gewerblichen Ausstellungen, Spezialmärkten und ähnlichen Veranstaltungen, vor dem Ablauf des 31.10.2020
3.000 bis 20.000 Euro für die Veranstalterin/ den Veranstalter
Die genaue Höhe des Bußgeldes liegt im Ermessen der jeweiligen Ordnungskräfte.
Herausgeber: Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.ms.niedersachsen.de/startseite/service_kontakt/presseinformationen/hohere-geldbussen-bei-verstossen-gegen-die-corona-verordnung-neuer-bussgeldkatalog-tritt-in-kraft-191927.html
Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen schaltet Buchungssystem für Corona-Tests frei Künftig Online-Buchungen für alle Urlaubsrückkehrer – Entlastung der Arztpraxen von Terminvermittlung
Datum: 19.08.2020
Am Freitag, den 14. August 2020, um 14.00 Uhr schaltet die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ihr landesweites Online‐Buchungssystem für Corona‐Tests frei.
„Damit haben alle Reiserückkehrer in Niedersachsen die Möglichkeit, sich bei einem unserer zehn Testzentren in Niedersachsen anzumelden“, gab der KVN‐Vorstandsvorsitzende Mark Barjenbruch heute in Hannover bekannt. „Innerhalb weniger Tage ist es uns gelungen, bewährte Technik für diesen Zweck einzurichten. Im Zeitalter von Smartphones und Tablet‐PCs ist dies der beste Weg, Reiserückkehrern schnell und unkompliziert Zugang zu den Tests zu geben.“
Das Anmeldesystem ist am Freitag ab 14.00 Uhr auf der Homepage der KVN unter www.kvn.de Navigationspunkt „Patienten“ oder unter dem Link www.kvn.de/coronatest im Internet aufrufbar.
Auch der Hinweistext unter der Patienten‐Notfallnummer 116117 wird auf die KVN‐Site verweisen. Testwillige können dann auf einer Startseite eines der zehn Testzentren in Niedersachsen auswählen und hier eine Terminbuchung vornehmen. Die Termine werden in einem Zeitrahmen von 72 Stunden vergeben – danach verfällt ohnehin der Anspruch für Rückkehrer aus dem Ausland auf einen kostenlosen Test. Früheste Termine werden ab Samstag, den 15. August vergeben. Die Eingabemaske erlaubt auch die Terminreservierung für mehrere Personen, also etwa eine ganze Familie. Das System zeigt an, welche Termine innerhalb des 72‐Stunden‐Zeitrahmens verfügbar sind. Über eine Karte werden dem Buchenden der Anfahrtsweg zum Testzentrum beschrieben und Erläuterungen zum Testablauf an die Hand gegeben.
Eine Testung in einem der Testzentren setzt zwingend eine Terminbuchung über das System voraus. Die Probenentnahmen sind eng zeitgetaktet – wer ohne Anmeldung kommt, hat nicht die Möglichkeit, zwischendurch „drangenommen“ zu werden.
Im Testzentrum erfahren die Patienten, wie sie über das Testergebnis informiert werden. In der Regel ist das Ergebnis binnen 24 Stunden verfügbar. Sofern der Test positiv ist, wird das Ergebnis auch an das zuständige Gesundheitsamt gemeldet. Der Patient erhält in diesem Fall Instruktionen, wie er sich weiter zu verhalten hat. Bei negativem Ergebnis kann der Getestete über das Online‐Buchungssystem einen Termin für einen Folgetest buchen.
Die durchgehend digitale Übermittlungskette soll Erfassungsfehler wie in Bayern von vornherein vermeiden. Die Digitalcodes gewährleisten die eindeutige Zuordnung einer Testperson zu ihrem Testergebnis. Zudem werden alle niedersächsischen Testzentren mit Praxisverwaltungssoftware wie in Arztpraxen ausgestattet. Sie können entsprechend auch die Versichertenkarten von GKV‐Versicherten einlesen und damit Erfassungsfehler vermeiden.
Das Buchungssystem greift natürlich nicht bei Flugreisenden, die sich gleich nach ihrer Ankunft am Flughafen Langenhagen testen lassen wollen. Bei ihnen erfolgt die Erfassung über ihre GKVVersichertenkarte. Nur für den Fall, dass sie keine Versichertenkarte verfügbar haben, ist eine händische Erfassung der Personalien erforderlich. Doch selbst, wenn hierbei etwa ein Name falsch geschrieben werden sollte, bleibt eine zweifelsfreie Zuordnung des Testergebnisses zum Getesteten durch einen Barcode gewährleistet.
Der stellv. Vorstandsvorsitzende der KVN, Dr. Jörg Berling, zeigt sich vor allem erleichtert darüber, dass das Buchungssystem die Arztpraxen in Niedersachsen entlasten wird. „Die niedergelassenen Vertragsärzte sind vollauf mit der täglichen Grundversorgung ihrer Patienten befasst. Es ist einfach nicht ihre Aufgabe, auch noch als Telefonzentralen für die Buchung von Testterminen einzuspringen“, so der Lüneburger Hausarzt. Dessen ungeachtet führen aber viele Hausarztpraxen in Niedersachsen auch selbst Corona‐Tests durch. Personen, die keinen Zugang zum Internet haben, können für einen Test ihren Hausarzt kontaktieren.
Die KVN weist darauf hin, dass sich ihr Angebot nur an Reiserückkehrer aus dem Ausland richtet, die keine Krankheitssymptome verspüren, aber sich zur Sicherheit testen lassen möchten oder zum Test verpflichtet sind, weil sie sich in einem Corona‐Risikogebiet aufgehalten haben. Ganz wichtig: „Wer Anzeichen verspürt, dass er an Corona erkrankt sein könnte – etwa bei Husten oder Halsschmerzen – muss sich nach wie vor zunächst telefonisch bei seinem Hausarzt melden“, betont Dr. Berling. „Der Hausarzt wird den Test vornehmen und eventuell erforderliche Quarantänemaßnahmen einleiten.“
Presseinformation der Kassenärtzlichen vereinigung
Die Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen ist die Interessenvertretung der rund 14.700 niedergelassenen Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten in Niedersachsen. Sie sichert die flächendeckende medizinische Versorgung für die rund 8 Millionen Einwohner in Niedersachsen rund um die Uhr, kontrolliert die Qualität der medizinischen Leistungen und legt gemeinsam mit den Krankenkassen das Leistungsspektrum und die Honorierung der Vertragsärzte fest.
Landesregierung beschließt: Keine weiteren Lockerungen der Corona-Maßnahmen bis zum 15. September
Datum: 19.08.2020
Angesichts der in den letzten Tagen und Wochen gestiegenen Infektionszahlen und den derzeit nicht vollständig absehbaren Folgen des Endes der Urlaubszeit und des Schulbeginns auf das Infektionsgeschehen in Niedersachsen hat die Landesregierung beschlossen, die derzeit geltenden Regelungen der Corona-Verordnung mindestens bis Mitte September aufrecht zu erhalten.
„Wir sind vorsichtig und wir bleiben vorsichtig", erklärt dazu Ministerpräsident Stephan Weil. Die Verschiebung der siebten Stufe des niedersächsischen Stufenplans sei vor dem Hintergrund der derzeitigen Infektionslage der richtige Weg.
Weitere Lockerungen der Corona-Maßnahmen könnten erst wieder in den Blick genommen werden, wenn die Folgen des Schulstarts und der Rückkehr vieler Reisenden auf das Infektionsgeschehen absehbar seien, sagt auch Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann. Es sei auch nicht auszuschließen, dass es in der Zwischenzeit punktuelle Verschärfungen der geltenden Regeln geben müsse, so Reimann. „Bisher ist die Lage in Niedersachsen stabil und gut unter Kontrolle, aber ich sorge mich vor allem über die Folgen privater Feiern und der Rückkehr der vielen Reisenden auf das Infektionsgeschehen. Deshalb appelliere ich noch einmal sehr eindringlich an die niedersächsischen Bürgerinnen und Bürger, die Pandemie weiter ernst zu nehmen und sich an die Abstands-, und Hygieneregeln zu halten und Mund-Nasen-Bedeckungen zu tragen. Wir haben es alle gemeinsam in der Hand, in welche Richtung es bei den Corona-Maßnahmen geht."
Klönen in Zeiten von Corona - für Niedersachsen kein Problem!
Datum:03.08.2020
Wir wären keine Niedersächsinnen und Niedersachsen, wenn wir nicht versuchen würden, aus jeder Situation das Beste zu machen. Darum tun wir auch weiter das Richtige, um das Virus zu bekämpfen: HÄNDE WASCHEN. ABSTAND HALTEN. MASKE TRAGEN. Und vor allem: WIR HELFEN UNS GEGENSEITIG. Weitere Infos auf niedersachsen.de/coronavirus
Einrichtung eines Bürgertelefons für Fragen zur Corona-Pandemie
Datum: 15.07.2020
Um eine einheitliche Ansprechstelle für Fragestellungen rund um die Auslegung der Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 zu schaffen, hat der Landkreis Emsland ein Bürgertelefon eingerichtet.
Bei Fragen zur Verordnung gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 können sich die Bürger jetzt auch direkt an das Bürgertelefon vom Landkreis Emsland richten.
Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags von 8:30 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:30 Uhr bis 13:00 Uhr unter 05931 44-5701 und 05931 44-5702 zu erreichen.
An den Wochenenden steht ausschließlich für gesundheitliche Fragen ein Ansprechpartner von 10 bis 14 Uhr unter der Telefonnummer 05931 44-3848 zur Verfügung.
Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus
Datum: 26.06.2020
Die Niedersächsische Landesregierung hat diese veröffentlichte Fassung der Änderungsverordnung zum Beherbergungsverbot für Personen aus den Kreisen Gütersloh und Warendorf (NRW) noch einmal präzisiert.
Die Fassung, die heute im Amtsblatt veröffentlicht wird, erlaubt es Urlauberinnen und Urlaubern aus den genannten Landkreisen, die bereits in Niedersachsen weilen, ihren Urlaub fortzuführen: Dazu muss der Urlaub vor dem 11. Juni 2020 begonnen worden sein. Vermieterinnen und Vermieter von Ferienbetten dürfen diese Urlaubenden weiterhin beherbergen.
Bürgermeister Kaiser sendet 1.000 Schutzmasken in Salzbergens Partnergemeinde Krzanowice (Pl)
Datum: 12.06.2020
Ein für Anfang September geplantes Treffen mit Vertretern unserer Partnergemeinde im polnischen Krzanowice wurde jetzt aufgrund der derzeitigen Corona-Lage von Bürgermeister Andrzej Strzedulla abgesagt und auf das kommende Jahr verschoben. In der Gemeinde in Oberschlesien sind bislang 10 Personen an Corona erkrankt, 5 Personen sind zwischenzeitlich genesen, einige Personen befinden sich in Quarantäne und eine Person ist leider an den Folgen verstorben.
Obwohl auch in Krzanowice die Regeln langsam gelockert werden, finden keine Großveranstaltungen wie z.B. das Erntedankfest statt und es gelten genau wie hier Abstandsregeln und in einigen Bereichen besteht auch die Pflicht zum Tragen von Mund-Nase-Schutzmasken.
Von einem Salzbergener Unternehmen wurden der Gemeinde Salzbergen unlängst Schutzmasken als Spende zur Verfügung gestellt. „Insgesamt 1.000 Schutzmasken hiervon möchte ich unserer Partnergemeinde zukommen lassen, da sie auch dort zur Vermeidung von Ansteckungen benötigt werden“, so Bürgermeister Andreas Kaiser.
Wiedereröffnung Schwimmhalle
Datum: 09.06.2020
Nach langer, coronabedingter Zwangspause öffnet das Hallenbad Salzbergen für Badegäste ab Donnerstag, 11.06.2020 wieder seine Pforten.
Freuen sich auf die Wiedereröffnung für Gäste und Vereine, von links: Dirk Vogt (allg. Vertreter des Bürgermeisters), Steffen Brinker und Thomas Poll sowie Bürgermeister Andreas Kaiser.
Die Zeit wurde genutzt, um die jährlichen Wartungs- und Reinigungsarbeiten durchzuführen und auch die ein oder andere kleinere Baumaßnahme abzuschließen.
Aufgrund der aktuell gültigen Verordnungslage herrschen jedoch noch weitreichende Einschränken im Badbetrieb. Abstandsregelungen gelten wie überall auch hier. Außerhalb, wie auch innerhalb des Schwimmbeckens. Eine entsprechende Ergänzung zur bestehenden Badeordnung und diverse Maßnahmen (Abstandsmarken, Abtrassierungen, Minimierung der Duschen und vieles Weitere) lassen trotz allem ein Schwimmen zu.
Um vorgeschriebene Reinigungsintervalle mit dem vorhandenen Personal überhaupt sicher stellen zu können, wurden die Zeiten für den öffentlichen Badebetrieb wie folgt festgelegt:
Montags: Kein öffentliches Bad
Dienstags: 14:30 Uhr – 16:30 Uhr und 17:30 Uhr – 19:30 Uhr
Mittwochs: 10:00 Uhr – 12:00 Uhr, 13:30 Uhr – 15:30 Uhr und 16:30 – 18:30 Uhr
Donnerstags: 14:30 Uhr – 16:30 Uhr und 17:30 Uhr – 19:30 Uhr
Freitags: 12:30 Uhr – 14:30 Uhr und 15:30 – 17:30 Uhr
Samstags (nur in ungeraden Wochen): 14:30 – 16:30 Uhr
Sonntags (nur in ungeraden Wochen): 09:00 Uhr – 11:00 Uhr
Cooler Sommer auch ohne Zeltlager? Jugendleiter arbeiten mit Hochdruck an Alternativprogrammen / Video aus Salzbergen
Datum: 26.05.2020
Wegen der Corona-Pandemie wird es in diesem Jahr kein von den katholischen Kirchengemeinden im südlichen Emsland organisiertes Zeltlager geben. Bitter für die großen und kleinen Teilnehmer. Doch an Alternativen wird fleißig gearbeitet.
Der Gesichtsausdruck von Moritz Kaiser drückt vor allem eines aus: schlechte Laune. „Wir hatten lange gehofft, dass das Zeltlager stattfinden kann. Kann es aber leider nicht“, sagt der Salzbergener Jugendbetreuer in die Kamera. Es wird also nichts mit der geplanten Tour nach Halle in der Samtgemeinde Uelsen im Landkreis Grafschaft Bentheim und dem Zeltlager dort.
Moritz Kaiser ist aber nicht nur ein engagierter Betreuer, sondern auch ein guter Schauspieler. Denn seine „schlechte Laune“ ist nicht das bestimmende Element in dem Video der jungen Leute. Obwohl die Botschaft erst einmal keine gute ist: Wegen der Corona-Pandemie sind alle Zeltlager in den Sommerferien, die von den katholischen Kirchengemeinden im Dekanat Emsland-Süd organisiert worden sind, abgesagt worden. Anfang Mai hatte das Bistum Osnabrück dazu eine entsprechende Empfehlung herausgegeben, die letzte Entscheidung aber den Kirchengemeinden und Pfarreien vor Ort überlassen.
„Das schmerzt ziemlich“
Diese Entscheidung ist nun gefallen. „Es wird in den Sommerferien keine im Dekanat Emsland Süd organisierten Zeltlager geben – das schmerzt ziemlich“, sagt Dekanatsreferent Holger Berentzen. Die Ferienlager stellen, so das Bistum, nicht nur für die Kinder und Jugendlichen einen der Höhepunkte des Jahres dar, sondern bieten auch Familien Entlastung. Berentzen spricht von „Schätzen“, die da gehoben werden: Es seien wertvolle Lebenserfahrungen, die Kinder und Heranwachsende dort machen würden.
Mehr dazu unter: www.noz.de
Sport jetzt auch wieder in Hallen und Studios möglich: Zweiter Kurzfilm gibt Sportlerinnen und Sportlern sowie Vereinen Hilfestellung
Datum: 25.05.2020
Seit heute (25. Mai 2020) ist die Sportausübung auch wieder in Sporthallen, Fitnessstudios und Freibädern möglich. Nach der Öffnung der Freiluftsportanlagen Anfang Mai gab es viele Fragen von Vereinen sowie Sportlerinnen und Sportlern, wie die Verordnung zur Eindämmung der Corona-Pandemie umzusetzen sei. Mit entsprechenden FAQs und einem kurzen Film wurden viele dieser Fragen aufgegriffen und beantwortet.
Nun gibt es einen zweiten, aktualisierten Kurzfilm, der auf die wichtigsten Abstands- und Hygieneregeln beim Sport an der frischen Luft und in geschlossenen Räumen hinweist.
Foto: stevepb, Pixabay
Innen- und Sportminister Boris Pistorius: „Ab heute geht es wieder richtig los mit dem Sport - drinnen wie draußen. Alle Sportlerinnen und Sportler in Niedersachsen stehen dafür in den Startlöchern! Wichtig ist aber vor allem auch weiterhin, dass sich jede und jeder an die entsprechenden Abstands- und Hygieneregeln hält. Der erste Kurzfilm wurde in wenigen Tagen allein bei YouTube mehrere tausend Mal angeklickt. Das zeigt: Die Sportlerinnen und Sportler wollen in dieser für uns alle neuen und einmaligen Situation keine Fehler machen. Um die aktuellen Regeln bestmöglich und so einfach und transparent wie möglich zu erklären, haben wir uns für eine Neuauflage des Films entschieden. Darin werden die aktuell gültige Verordnung erklärt und die wichtigsten Fragen beantwortet."
Zum Film:
FAQs:
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Herausgeber: Nds. Ministerium für Inneres und Sport
Diese Information im Portal des Landes Niedersachsen: https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/aktuelles/presseinformationen/sport-jetzt-auch-wieder-in-hallen-und-studios-moglich-zweiter-kurzfilm-gibt-sportlerinnen-und-sportlern-sowie-vereinen-hilfestellung-188641.html
Spendenübergabe: Bürgerinnen und Bürger spendeten fast tausend - Euro bei der Maskenausgabe an die Bürgerstiftung
Datum: 11.05.2020
„Aus jedem Spenden-Euro entsteht ein gesellschaftlicher Mehrwert von über acht Euro”, mit diesen Worten bedankte sich Stiftungsvorstand Wolfgang Amberge bei Bürgermeister Andreas Kaiser. Am Montag überreichte der Bürgermeister stellvertretend für viele Bürgerinnen und Bürger offiziell einen Scheck über 957,88 Euro sowie 2 Dollar, 20 australische Dollar und 1 chinesischen Renminbi an die Bürgerstiftung Salzbergen.
Bildunterschrift: Bürgermeister Andreas Kaiser (links) bei der Scheckübergabe an den Vorstandsvorsitzenden Wolfgang Amberge.
Hintergrund: bei der kostenlosen Maskenausgabe am vergangenen Donnerstag wurden Sparschweine aufgestellt, die jeder mit einer freiwilligen Spende füttern konnte. „Mit so einem tollen Ergebnis konnte man nicht rechnen“, so Bürgermeister Kaiser, der sich über die Unterstützung der Bevölkerung freute. Laut Vorstandsvorsitzender Amberge wird sich die Bürgerstiftung ein besonderes Projekt überlegen, das mit diesen Einnahmen unterstützt werden kann.
Seit über 10 Jahren engagiert sich die Stiftung übrigens in vielerlei Bereichen und unterstützt auf örtlicher Ebene Vereine, Projekte oder auch unverschuldet in Not geratene Menschen.
„Wir haben unser soziales Engagement in handfesten guten Taten verankert und möchten durch die Spende aus der Bevölkerung dazu beitragen, das ehrenamtliche Engagement in Salzbergen zu stärken. Die vermittelnde Tätigkeit der Stiftung leistet dafür einen wertvollen Beitrag.” so Wolfgang Amberge.
Trauerbegleitung in Zeiten von „Corona“ - Mitarbeiterinnen des Trauercafés telefonisch erreichbar
Datum: 11.05.2020
In den letzten Wochen mussten durch die Corona-Regelungen alle Treffen und Angebote des Trauercafés leider ausfallen. Die Mitarbeiterinnen der Trauerbegleitung möchten aber gerne für Trauernde auch in dieser Situation in dringenden Fällen telefonisch erreichbar sein!
Darum gibt es jetzt für die Trauerbegleitung des Hospizteams Abendstern eine neue Handynummer. Unter der Tel.-Nummer 01602302554 ist in der Woche tagsüber in der Regel eine der Mitarbeiterinnen vom Trauercafé zu erreichen; oder es kann um einen Rückruf gebeten werden.
Weitere Informationen erhalten Sie auch unter der allgemeinen Tel.-Nummer 015157676318 des Hospizteams Abendstern Salzbergen, wo der Koordinator des Hospizvereins wie gewohnt zu erreichen ist.
Artikel: Hospiz-Team Abendstern
Neue Öffnungszeiten in der Bücherei
Datum: 11.05.2020
Ab dieser Woche ist die Bücherei St. Cyriakus wieder für die Leser geöffnet, zunächst allerdings nur mittwochs von 9:00–12:00 Uhr und sonntags von 10:00-12:00 Uhr.
Um das Ansteckungsrisiko zu mindern, gelten ab sofort neue „Spielregeln": Der Eintritt ist nur einzelnen Personen mit Maske und bereitgestelltem Bücherkörbchen möglich. Auch hier gilt natürlich „Abstand halten", daher dürfen nicht mehr als 3 Leser gleichzeitig die Bibliothek nutzen.
Weiterhin ist es möglich den Lieferservice in Anspruch zu nehmen oder vorbestellte Medien zu einem vereinbarten Zeitpunkt in der Bibliothek abzuholen.
Vorbestellungen dürfen gerne in der Bibkat App oder unter bibkat.de/salzbergen, per Email an buecherei-salzbergen@online.de oder telefonisch unter 05976/697278 getätigt werden.
Schrittweise Öffnung des Rathauses Salzbergen
Einlass nur mit Termin und Mundschutz – Gelbe Säcke stehen weiterhin vor dem Rathaus
Datum: 08.05.2020
Mit der schrittweisen Lockerung der Corona-Vorgaben in vielen Bereichen soll auch die Gemeindeverwaltung Salzbergen stufenweise zum gewohnten Angebot für die Bürgerinnen und Bürger zurückgeführt werden.
In einer ersten Stufe werden ab Dienstag, 12. Mai, die einzelnen Fachbereiche mit einer vorherigen Terminvereinbarung für den Publikumsverkehr während der üblichen Öffnungszeiten wieder geöffnet. Das gilt dann also nicht mehr nur – wie bisher – ausschließlich für „dringende Fälle“. Die Terminvereinbarung soll dafür sorgen, dass sich keine größeren Schlangen oder Gruppen in und vor den Zimmern im Rathaus bilden.
Eine Terminvereinbarung ist während der Öffnungszeiten dabei sowohl telefonisch, wie auch per Mail möglich. Dabei kann man sich direkt an die jeweilige Stelle oder über die zentrale Telefonnummer der Verwaltung unter 9479-0 an die Gemeinde wenden.
Erste Anlaufstelle bzw. Meldestelle für die Besucher im Rathaus ist dann die Bürgerinformation.
Besucherinnen und Besucher haben einen Mund-Nasen-Schutz mitzubringen und diesen während des Aufenthaltes im Rathaus zu tragen. Erkrankte Personen oder Personen die in den letzten 14 Tagen Kontakt zu COVID-19-Erkrankten hatten, erhalten keinen Zutritt. Durch diese Maßnahmen soll eine potentielle Ansteckungsgefahr minimiert werden.
Artikel: Bücherei Salzbergen
Verwaltungsausschuss beschließt Niederschlagung der Elternbeiträge in Kindertagestätten für April
Datum: 06.05.2020
In seiner letzten Sitzung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Salzbergen auf Vorschlag von Bürgermeister Andreas Kaiser einstimmig beschlossen, die Gebühren für die Kindertagesstätten im Gemeindegebiet für April zu erlassen.
Zudem werden bis zur Wiederaufnahme des regulären Kita-Betriebes die Gebühren ab Mai wieder ausgesetzt. Ob die Elternbeiträge dann ab Mai endgültig erlassen werden, entscheidet der Rat zu einem späteren Zeitpunkt. Diese jeweilige Verzögerung in den Entscheidungen ist der aktuellen Satzungslage geschuldet.
„Diese Entscheidung ist eine faire Lösung für die Eltern von Kindern in den Krippengruppen“, so Bürgermeister Andreas Kaiser. Eltern von Kindern, die das 3. Lebensjahr erreicht haben, sind bereits in der Regel von den Beiträgen befreit. Auch in der Gemeinde Salzbergen sind die Kindertagesstätten – bis auf die Notgruppen - seit Mitte März aufgrund der Corona-Pandemie geschlossen. „Diese Lösung ist auch Ergebnis der Abstimmung mit den emsländischen Städten und Gemeinden“, ergänzt Kaiser.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir können Gott sei Dank in den letzten Tagen weitere Erfolge bei den Infektionszahlen erkennen und dafür bedanke ich mich ganz herzlich bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die durch ihre Einsicht und ihr vorbildliches Verhalten dazu beitragen. Ich hoffe und appelliere insbesondere auch an unsere Jugend, dass die gültigen Regeln im Rahmen des Kontaktverbotes auch beim morgigen 1. Mai befolgt werden.
Bürgermeister Andreas Kaiser
In diesen Tagen müssen wir aufgrund der Corona-Epidemie alle mit Einschränkungen leben, die wir uns noch Anfang des Jahres nicht hätten vorstellen können. Dies ist für uns alle eine besondere Herausforderung, die wir gemeinsam meistern müssen.
Die oftmals auch sehr einschneidenden Maßnahmen, die bereits beschlossen wurden oder vielleicht in nächster Zeit noch beschlossen werden, haben allesamt das Ziel, die Verbreitung des Virus zu verlangsamen und einzudämmen.
Viele Menschen arbeiten in diesen Tagen daran, den Folgen dieser Epidemie Herr zu werden und vor allen Dingen die rasche Ausbreitung des Virus einzudämmen. Ich möchte die Gelegenheit nutzen, insbesondere den Menschen zu danken, die in der Kranken- und Altenpflege arbeiten und ganz besonders mit den Folgen zu kämpfen haben. Alle Menschen, die im Gesundheitssystem arbeiten, sind in diesen Tagen besonderen Belastungen ausgesetzt und setzen sich teilweise womöglich auch einem erhöhten Infektionsrisiko aus.
Aber auch in den Bereichen der Lebensmittelversorgung, im öffentlichen Nahverkehr, bei Hilfs- und Rettungsdiensten und bei Betreibern der öffentlichen Infrastruktur wird zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung wertvolle und wichtige Arbeit geleistet, die für uns gerade jetzt besonders wichtig ist. Auch dafür danke ich sehr herzlich.
Lassen Sie uns alle gemeinsam in dieser Zeit zusammen stehen und die Einschränkungen hinnehmen, um die besonders Gefährdeten unter uns zu schützen. Ich bin mir sicher, auch wir in Salzbergen werden die Krise mit gemeinschaftlichem Engagement überstehen.
Ich wünsche Ihnen einen schönen 1. Mai!
Bleiben oder werden Sie gesund!
Herzlichst
Ihr
Andreas Kaiser
Bürgermeister
Rathaus bleibt vorerst für Publikumsverkehr geschlossen
Datum: 28.04.2020
Aufgrund der derzeitigen Corona-Pandemie bleibt das Rathaus vorerst geschlossen. Einen genauen Termin für eine Öffnung können wir zum jetzigen Zeitpunkt leider noch nicht nennen und wir warten die weiteren Hinweise von Bund und Land am kommenden Wochenende ab. Sobald die Situation es zulässt, erfolgt eine schrittweise Öffnung des Rathauses.
In sehr dringenden Fällen ist jedoch schon jetzt eine Terminvereinbarung für eine persönliche Vorsprache im Rathaus über die zentrale Rufnummer 9479-0 oder per e-mail (info@salzbergen.de) möglich. Dabei ist zu beachten, dass der Zutritt zum Rathaus dabei grundsätzlich nur mit einer Schutz- oder Alltagsmaske oder einer Tuch- oder Schalbedeckung über Mund und Nase erlaubt ist. Es wird außerdem entsprechend auf die erhöhten Hygienevorgaben, wie z.B. Abstandhalten hingewiesen.
Lesung mit Dietrich Faber im Kulturkeller wird verschoben
Datum: 27.04.2020
Die für den 14. Mai von der Kulturinitiative Salzbergen (KIS) geplante Lesung mit dem Kabarettisten
und Autor Dietrich Faber wird aufgrund der aktuellen Situation auf einen späteren Termin
verschoben.
Die Karten behalten bis dahin ihre Gültigkeit.
Wo sind Schutzmasken in Salzbergen erhältlich?
Datum: 24.04.2020
Ab Montag gilt auch in ganz Niedersachsen die Maskenpflicht. Viele Haushalte haben sich bereits
vorsorglich mit Masken eingedeckt bzw. selbst genäht.
Aber dennoch besteht weiterhin ein großer Bedarf. Folgende Betriebe bieten vor Ort Schutzmasken an:
Bahnhof-Apotheke, Bahnhofstr. 6 – 8
Postenbörse, Bahnhofstr. 10
Wäscherei Niemeyer, Schüttorfer Str. 47 *)
*)Öffnungszeiten Firma Niemeyer: Mo., Do., Fr. von 8 – 12 Uhr, Di und Mi. von 8 – 16 Uhr
Schutz vor Corona-Virus - Maskenpflicht nun auch in Niedersachsen
Datum:23.04.2020
In Niedersachsen gilt ab Montag, 27. April, im Nahverkehr und im Einzelhandel eine landesweite Maskenpflicht zur Eindämmung des Corona-Virus. Ausnahmen gelten lediglich für Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sowie für Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen wie Atembeschwerden.
Foto: coyot, Pixabay
Aufgrund von mehreren Anfragen weisen wir darauf hin, dass die Gemeinde Salzbergen derzeit über keine ausreichende Menge an Schutzmasken verfügt, um die gesamte Bevölkerung zu versorgen. Es ist im Moment nur ein kleines Kontingent vorrätig, das für Notfälle für die gemeindlichen Einrichtungen vorgehalten wird. Die Gemeinde ist im Übrigen auch nicht verpflichtet, Schutzmasken für die gesamte Bevölkerung vorzuhalten.
Vielmehr sind Masken über den örtlichen Handel (z.B. Postenbörse an der Bahnhofstraße) oder auch in der Apotheke sowie im Internet zu beziehen. Viele haben bereits vorgesorgt und greifen auf selbstgenähte Behelfs-Mund-Nase-Schutzmasken zurück. Zu deren Herstellung empfehlen sich Anleitungen aus dem Internet wie z.B.
https://www.youtube.com/watch?v=blV6tK3xqV8
Möglich ist aber auch, Mund und Nase mit einem Schal oder einem Tuch zu bedecken.
Niedersächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt vom 17.04.2020
Datum: 23.04.2020
Keine neuen Königspaare im Jahr 2020 für Holsten-Bexten
Datum: 23.04.2020
Alles Hoffen und Bangen hat leider nicht geholfen. Die Corona-Pandemie hat unser Vereinsleben fest im Griff. Schweren Herzens hat unser Vorstand in seiner Sitzung am 22. April beschlossen, womit schon alle gerechnet haben. Dieses Jahr wird kein Schützenfest stattfinden. Ein nachträgliches Königsschießen, sobald die Pandemie es zuließe, wäre zudem ungerecht für die neuen Königspaare. Aus diesem Grund haben sich die amtierenden Königspaare dazu bereit erklärt ihre Königswürde ein Jahr länger als üblich auszuüben.
Unabhängig davon, dass wir natürlich auch ein Schützenfest feiern möchten, müssen wir in diesen Zeiten an die Gesundheit unserer Schützenbrüder, Dienstleister und natürlich Gäste denken. Die Durchführung einer Großveranstaltung wäre in diesen Zeiten unverantwortlich. Dennoch hoffen und planen wir derzeit Zusatzveranstaltungen für den Herbst. Sollte die Pandemie es zulassen wird es in diesem Jahr vereinsintern noch die eine oder andere Gelegenheit geben, ein Bier zusammen zu trinken. Lasst uns das Beste hoffen.
Wir wünschen Euch alles Gute für diese schweren Zeiten und freuen uns bereits darauf das nächste Schützenfest mit Euch zu feiern. Haltet Abstand und bleibt gesund!
Der Vorstand
Hobbybäcker Kolpingbildungshaus
Datum: 21.04.2020
Das Backen am Sonntag (26.4) muss aufgrund der aktuellen Lage erneut ausfallen.
Über Stattfinden oder Ausfall des Backens im Mai wird rechtzeitig informiert.
Rathaus bleibt vorerst bis 03. Mai 2020 geschlossen - Kontaktaufnahme zur Verwaltung
Datum: 20.04.2020
Aufgrund der derzeitigen Lage bleibt das Rathaus für den allgemeinen Besucherverkehr weiterhin geschlossen!
Foto: A. Möller
Die Reduzierung des Ansteckungsrisikos gegen den Coronavirus sowie die Sorge über die Leistungsfähigkeit des Gesundheitssystems bestimmen die getroffenen Maßnahmen. Das Gebot lautet weiterhin, Kontakte zu vermeiden. Daher kommt es zur Zeit nur in Teilen zu einem Wiederanlaufen des gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Lebens.
Es wird davon ausgegangen, dass die Schließung mindestens bis zum 03. Mail 2020 andauern wird.
Die wichtige Botschaft lautet aber:
Die Verwaltung der Gemeinde Salzbergen ist besetzt! Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter halten den Betrieb aufrecht und wirken im Hintergrund.
Für unaufschiebbare Verwaltungsvorgänge, die ein persönliches Erscheinen erfordern, werden Termine vereinbart, um das Anliegen entgegen zu nehmen und zu bearbeiten. Die telefonische Erreichbarkeit ist zu den üblichen Dienstzeiten unter der Rufnummer 05976-9479-0 gewährleistet.
Hinweis: Eine Kiste mit gelben Säcken ist während der sonst üblichen Öffnungszeiten vor dem Eingang zum Rathaus deponiert. Bitte pro Haushalt nur 1 Rolle entnehmen.
Ab kommender Woche geöffnet - Wertstoffhöfe und Zentraldeponien – Besondere Schutzvorkehrungen einhalten
Datum: 17.04.2020
Nachdem die emsländischen Abfallentsorgungsanlagen im März aufgrund des Beginns der Corona-Epidemie geschlossen werden mussten, öffnen sie ab dem 20. April zu den bekannten Öffnungszeiten wieder ihre Tore.
Es gelten wegen der Infektionsschutz- und Abstandsvorgaben besondere Anlieferungsbedingungen wie Abstand halten zum Personal und anderen Kunden sowie Kontakte untereinander zu vermeiden. Um dies sicherzustellen, wird die jeweilige Anzahl der Personen auf den Betriebsgeländen durch das Personal des Abfallwirtschaftsbetriebs (AWB) des Landkreises Emsland, bzw. das Aufsichtspersonal der Wertstoffhöfe, begrenzt. Es ist daher mit längeren Wartezeiten und Rückstaus an den Zufahrten zu rechnen. Vor diesem Hintergrund bittet der AWB darum, Anlieferungen nur bei besonderer Dringlichkeit durchzuführen und auf ein absolut notweniges Maß zu beschränken.
Die Zentraldeponien in Dörpen, Wesuwe und Venneberg stehen ab Montag, 20. April, für private und gewerbliche Anlieferungen ohne Einschränkungen zur Verfügung. Bei gebührenpflichtigen Anlieferungen durch Privatpersonen sollte von der Möglichkeit des bargeldlosen Zahlungsverkehrs Gebrauch gemacht werden. Gewerbekunden können nach Einrichtung eines Kundenkontos das SEPA-Lastschriftverfahren nutzen. Die Zentraldeponie Flechum nimmt am Mittwoch, 22. April, ihren regulären Betrieb auf.
Die Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe und Venneberg haben montags bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12.30 Uhr geöffnet. Die Wertstoffhöfe auf den Deponiegeländen öffnen samstags von 8 bis 16 Uhr. Die Zentraldeponie Flechum kann mittwochs bis freitags von 8 bis 17 Uhr und samstags von 8 bis 12.30 Uhr angefahren werden. Der dortige Wertstoffhof ist samstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Auch alle 48 Wertstoffhöfe können ab Mittwoch, 22. April, zu den bekannten Öffnungszeiten wieder genutzt werden. Um Bargeldverkehr zu vermeiden, bleibt hier die Abgabe von Grün- und Gartenabfällen bis zu einer Höchstmenge von einem Kubikmeter weiterhin gebührenfrei. Sauberer Bauschutt kann dort bis zu 50 Kilogramm ebenfalls gebührenfrei entsorgt werden. Der Verkauf von Restabfall-Zusatzsäcken und Kompost bleibt auf allen Wertstoffhöfen weiterhin vorübergehend eingestellt. Gelbe Wertstoffsäcke sind jedoch erhältlich. Die Ausgabe ist auf eine Rolle pro Abholer begrenzt.
Für die Abgabe von Wertstoffen wie zum Beispiel Altpapier, Altglas, Altmetall, Elektrokleingeräte oder Kunststoff können die entsprechenden Container auf den Wertstoffhöfen genutzt werden.
Die Wertstoffhöfe sind samstags von 10 bis 16 Uhr geöffnet. Wertstoffhöfe, die zusätzlich mittwochs und freitags geöffnet haben, stehen an diesen Tagen von 15 bis 18 Uhr zur Verfügung.
Die dynamische Situation im Zusammenhang mit dem Corona-Virus muss täglich neu bewertet werden. Daher sind kurzfristige Änderungen von Öffnungszeiten oder gar temporäre Schließungen der Abfallentsorgungsanlagen nicht ausgeschlossen.
Aktuelle Informationen zur Abfallentsorgung während der Corona-Krise sowie die Öffnungszeiten aller Wertstoffhöfe und Zentraldeponien sind unter www.awb-emsland.de im Internet zu finden.
Nähere Informationen sind beim AWB-Kundencenter unter der Rufnummer 05931/44300 und der
E-Mail-Adresse info@awb-emsland.de erhältlich.
Presseinformation Landkreis Emsland
Kurz und knapp…. Salz- und Ölmarkt fällt in diesem Jahr aus
Datum: 17.04.2020
Der schon traditionelle Salz- und Ölmarkt lockt aufgrund seines attraktiven Programms in jedem Jahr tausende Besucher von Nah und Fern zum Feiern in unserer Gemeinde ein. Aufgrund der derzeitigen Vorgaben fallen alle Großveranstaltungen bis zum 31. August 2020 aus. Hiervon betroffen ist auch der Salz- und Ölmarkt.
Die Schützenvereine Salzbergen-Neumehringen und Lemkershook haben ihre Schützenfeste für 2020 aufgrund der derzeitigen Lage bereits abgesagt.

Bundesweite Einigung auf Fortdauer der Kontaktbeschränkungen bis zum 3. Mai - erste Lockerungen im Einzelhandel
Mitteilung der Niedersächsischen Landesregierung
Datum: 17.04.2020
Ministerpräsident Stephan Weil zeigte sich zufrieden mit den gestern in einer Telefonkonferenz der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten und der Bundeskanzlerin getroffenen Vereinbarungen. In den letzten Wochen sei es in Niedersachsen und in ganz Deutschland gelungen, die Ausbreitung des Coronavirus deutlich zu verlangsamen und gleichzeitig das Gesundheitssystem für eine intensivmedizinische Behandlung von Covid-19-Patienten zu ertüchtigen.
Auch in den nächsten Wochen sei gemeinsame Disziplin und gegenseitige Rücksichtnahme weiterhin notwendig. „Ich bitte die Menschen in Niedersachsen um Verständnis dafür, dass die bereits geltenden deutlichen Beschränkungen der Kontakte zwischen nicht in einer häuslichen Gemeinschaft lebenden Personen bis zum 3. Mai aufrechterhalten bleiben. Das bedeutet: Aufenthalt im Freien nur mit einer weiteren, nicht im eigenen Haushalt lebenden Person und strenge Einhaltung des Mindestabstands von 1,5 Metern. Auch im Privaten bleibt es bei einer Begrenzung auf eine sehr kleine Zahl gleichbleibender Kontakte. Das ist nötig, weil die Infektionsgeschwindigkeit bei einer Zunahme der Kontakte sehr schnell wieder steigen kann. Es gilt jetzt, die Erfolge der letzten Wochen zu sichern."
„Lockerungen können", so Stephan Weil, „nur sehr vorsichtig und nur Schritt für Schritt erfolgen. Bei der Auswahl der jetzt nach und nach wieder zu öffnenden Bereiche haben wir sehr gewissenhaft abgewogen, welche
Auswirkungen damit für die Verbreitung des Virus zu befürchten sind und welche volkswirtschaftlichen Schäden
bei einer Fortdauer der Schießung drohen. Wir behalten aber auch die mit den Beschränkungen einhergehenden
gesellschaftlichen Probleme im Auge."
Vom 20. April 2020 an dürfen auch in Niedersachsen alle Geschäfte bis 800 qm Verkaufsfläche sowie unabhängig von der Verkaufsfläche Kfz- und Fahrradhändler und Buchhandlungen mit strengen Hygieneauflagen und Zugangssteuerungen wieder öffnen. „Ich setze darauf, dass die Bürgerinnen und Bürger hier bei uns in Niedersachsen sehr verantwortungsvoll mit dieser schrittweisen Öffnung des Einzelhandels umgehen werden", so Ministerpräsident Weil eindringlich. „Was wir gar nicht brauchen, sind lange Shoppingausflüge, wer kann, sollte potentielle Stoßzeiten vermeiden."
Umsichtiges und achtsames Verhalten sei beim Einkaufen und insbesondere auch im Öffentlichen
Personennahverkehr unbedingt erforderlich, unterstrich der Ministerpräsident. „Beim Einkauf und im ÖPNV wird
das Tragen von Alltagsmasken dringend empfohlen. So können wir das Risiko von Infektionen durch diejenigen verringern, die das Virus in sich tragen, ohne dabei Symptome aufzuweisen. Ich bitte die Bürgerinnen und Bürger darum, dass sie nicht versuchen, an medizinische Schutzmasken zu kommen, diese müssen unbedingt den Beschäftigten in unseren Krankenhäusern und in den Alten- und Pflegeheimen vorbehalten
bleiben."
Stephan Weil bittet die Kinder und Jugendlichen in Niedersachsen noch um Geduld, was die Wiederaufnahme
des Schul- und Kitabetriebes anbelangt: „Ich kann mir vorstellen, dass viele von Euch froh wären, wenn Kitas und Schulen schon bald wieder öffnen würden. Leider werden wir aber erst in zweieinhalb Wochen mit einigen wenigen Klassenstufen beginnen können und die Kleineren müssen länger warten als die Größeren. Ich
hoffe, dass wir bei einem günstigen Verlauf dann nach und nach diese Angebote ergänzen können."
Die Notbetreuung in den niedersächsischen Kitas und Schulen aber werde, so Weils Signal an die Eltern, die jetzt wieder in den Arbeitsalltag eintreten müssten, fortgesetzt und auch spürbar ausgeweitet. Auch Menschen in Pflegeheimen und in Senioren- und Behinderteneinrichtungen müsse er leider, so der Ministerpräsident, um Verständnis bitten, dass aus Gründen des Infektionsschutzes Einschränkungen weiter notwendig seien. Es sei allerdings vorgesehen, zusammen mit Fachärzten für Krankenhaushygiene für die einzelnen Heime jeweils Konzepte zu entwickeln, um die für die Betroffenen und ihre Angehörigen schon jetzt schwer zu ertragende soziale Isolation zu verringern.
Ein besonderes Anliegen ist es dem Ministerpräsidenten, allen gläubigen Menschen die Ausübung ihrer Religion
zu ermöglichen. Dabei müssten aber bitte bis auf weiteres digitale Wege genutzt werden. Religiöse Zusammenkünfte aber werden bedauerlicherweise auch weiterhin zunächst nicht möglich sein. „Wir werden in den nächsten zwei Wochen die Entwicklung der Infektionszahlen und der Krankenhausbelegung in Niedersachsen sehr genau beobachten", kündigte Stephan Weil an. Bei einem erneuten Anstieg der Infektionszahlen beziehungsweise der Ausbreitungsgeschwindigkeit müssten Lockerungen ggfs. auch wieder zurückgenommen werden.
Weil: „Wir bewegen uns auch in Deutschland und Niedersachen auf dünnem Eis. Ein Rückschlag wäre insbesondere für unsere Risikogruppen gefährlich, aber auch für diejenigen, die dann die Rettungsmaßnahmen
vornehmen müssten, wie Ärztinnen, Ärzte und Pflegekräfte. Bitte nehmen Sie alle in den nächsten Wochen besonders viel Rücksicht auf Menschen, die sich wegen ihres Alters oder aufgrund von Vorerkrankung keinesfalls anstecken sollten und auf die Beschäftigten im Gesundheitswesen. Also: Nicht lockerlassen mit den eigenen Hygienemaßnahmen, weiter Abstand halten im öffentlichen Raum, direkte Kontakte auf ein Minimum reduzieren und kritisch auf eigene Symptome achten. Und bitte unbedingt weiter solidarisch sein und sich gegenseitig helfen! In Niedersachsen halten wir zusammen - mit Abstand!
Kindergartenbeiträge werden in Salzbergen vorerst nicht eingezogen
Datum: 07.04.2020
Durch die Weisung des Sozialministeriums in Hannover vom 13.03.2020 wurde die Schließung von Kindertagesstätten angeordnet. Nach Aussage des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes in Abstimmung mit dem niedersächsischen Landkreistag und dem niedersächsischen Städtetag wird die Auffassung vertreten, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch kein Anspruch auf Erstattung der Elternbeiträge besteht.
Die Gemeinde Salzbergen ist sich jedoch Ihrer Verantwortung, gerade in dieser sehr besonderen und familienbelastenden Situation bewusst und versucht im Rahmen der Möglichkeiten, die die Satzungen und Verwaltungsverfahren ermöglichen, eine tragbare Lösung zu finden.
Die Gemeinde Salzbergen hat in dieser besonderen Situation entschieden, eine schnelle Entlastung für die Familienhaushalte herbeizuführen. Das bedeutet, dass für den Monat April zunächst, unter Vorbehalt der späteren Prüfung, die Kindergartenbeiträge nicht eingezogen werden. Dies führt dazu, dass den Familien zum jetzigen Zeitpunkt mehr reales Einkommen im Monat April zur Verfügung steht, um somit eventuelle anderweitige Einkommenseinbußen auszugleichen.
Erst zu einem späteren Zeitpunkt, wird dann unter Bewertung aller Fakten, über eine Nacherfassung der Aprilbeiträge entschieden werden.
Wichtig ist, dass diese Regelung allein zunächst die Kindergartenbeiträge für den Monat April betreffen. Sollte diese Situation unter den jetzigen Umständen länger andauern, wird man über die kommenden Beiträge gesondert entscheiden.
Sonderöffnungstermine für Grünabfälle auf dem Wertstoffhof in Salzbergen- Hummeldorf
Datum: 07.04.2020
Da gerade im Frühjahr erhebliche Mengen an Grün- und Gartenabfällen anfallen, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) im April Sonderöffnungstermine an verschiedenen Plätzen nur für Grünabfälle an. Die aktuellen Vorsorge- und Hygienevorgaben erfordern besondere Maßgaben bei der Anlieferung.
Foto: dmoreaurh, Pixabay
Es muss weiterhin generell gelten, möglichst wenig soziale Kontakte zu haben, um eine weitere Verbreitung des Corona Virus zu verlangsamen. Daher mussten die Wertstoffhöfe mit seinem vielfältigen Angebot bereits ab dem 18.03. geschlossen werden. Durch die vielfältigen Kontakte der Nutzer untereinander und mit dem Aufsichtspersonal entstehen im Normalbetrieb des Wertstoffhofes viele Kontakte, die derzeit möglichst zu vermeiden sind.
Ab dem 03.04. bis zum 18. April sollen im ganzen Kreisgebiet ausgewählte, größere Wertstoffhöfe wöchentlich für zwei Termine, ausschließlich für die Anlieferung von Grünabfällen aus Haushaltungen geöffnet werden. Um Zahlungsverkehr zu verhindern, wird die jeweilige Anliefermenge auf die kostenfreie Menge von bis zu 1m³ begrenzt. Größere Mengen, oder Mengen aus benachbarten Landkreisen werden nicht angenommen und zurückgewiesen.
Um die Aufenthaltszeit bei der Anlieferung möglichst gering zu halten, wird die Abgabe von Wertstoffen wie zum Beispiel Altglas, Altmetall oder Kunststoff nicht ermöglicht. Für diese Stoffe ist eine befristete Lagerung im Haushalt zumutbar.
Aus Gründen des Infektionsschutzes appelliert der AWB an alle Anlieferer, die zurzeit geltenden Abstandsregeln auch auf dem Wertstoffhof einzuhalten (mindestens 1,5 Meter). Um dies zu gewährleisten, wird die jeweilige Anzahl der Personen auf dem Betriebsgelände begrenzt. Es wird empfohlen, das Fahrzeug nur möglichst kurz zum zügigen Entladen der Grünabfälle zu verlassen.
Für den Wertstoffhof in Hummeldorf (Devesstraße) gelten folgende Sonderöffnungstermine:
Mittwoch, 08. April von 15 – 18 Uhr
Samstag, 11. April von 10 – 16 Uhr
Freitag, 17. April von 15 – 18 Uhr
Samstag, 18.04. von 10 – 16 Uhr
Kein Heimservice der Friseure in Corona Zeiten
Datum: 06.04.2020
In der Bundesrepublik Deutschland gibt es mehr als 80.000 Friseursalons mit über 230.000 Beschäftigten und rund 21.000 Auszubildenden. Aufgrund der derzeitigen Situation sind sämtliche Salons geschlossen. Das gefällt nicht Jedem – ist aber leider unvermeidbar.
Im Rathaus ist bereits ein Hinweis eingegangen, dass „unter der Hand“ Friseurdienstleistungen in Privatwohnungen durchgeführt werden sollen, was u.a. den geltenden Verordnungen zum Schutz der Bevölkerung zuwiderläuft.
Mit völligem Unverständnis reagiert der Zentralverband des Deutschen Friseurhandwerks (ZV) auf Angebote für friseurhandwerkliche Heimbehandlungen in Zeiten der Kontaktsperre aufgrund des sich in Deutschland rasch ausbreitenden Coronavirus. Es wird unmissverständlich klargestellt:
„Das Ausüben mobiler Friseurtätigkeit, des Reisegewerbes oder von Home-Service widerspricht den Zielen und Regelungen der Leitlinien des Kontaktverbots der Bundesregierung und allen Schließungsverfügungen der Bundesländer. Es drohen empfindliche Bußgeldsanktionen. Darüber hinaus bestehen zivilrechtliche Haftungsrisiken.
Gleiches gilt natürlich ebenso für andere kosmetische Dienstleistungen wie z.B. Nagelstudios, kosmetische Fußpflege und ähnliches.
Absage Kinderstadt Süßbergen
Datum: 02.04.2020
Leider müssen wir auf Grund der aktuellen Weisungslage auch die Durchführung der Kinderstadt „Süßbergen“ in den Osterferien absagen.
Kinderstadt Süßbergen
Die Eltern der angemeldeten Kinder wurden bereits bezüglich der Rückerstattung der gezahlten Gebühren angeschrieben.
Sollten Sie versehentlich kein Anschreiben für Ihr angemeldetes Kind erhalten haben, so setzen Sie Sich bitte mit Frau Brinker unter 05976-9479-53 oder per E-Mail an brinker@salzbergen.de in Verbindung.
Einkaufswagen dienen in Corona-Zeiten als Kontrollinstrument - Bitte beachten!
Datum: 01.04.2020

Bei Erstellung eines Infoblattes, das mit dem Salzbergener Boten an alle Haushalte verteilt wird, wurde im Abschnitt Lebensmittelversorgung der Tipp gegeben, möglichst keine Einkaufswagen in den Geschäften zu benutzen. Aufgrund der seit Redaktionsschluss veränderten Lage nehmen wir diese Empfehlung zurück.
Auch zur Umsetzung der vorgeschriebenen Abstandsregelung bzw. als Kontrollinstrument, dass nur eine begrenzte Anzahl an Kunden das Geschäft betritt, ist die Nutzung eines Einkaufswagens erforderlich und wird in den Geschäften auch kontrolliert. Zudem wird ausdrücklich darum gebeten, dass nur Einzelpersonen einkaufen gehen.
Zweitwohnung nicht mehr „Urlaubsdomizil“ - Landkreis Emsland verfügt Nutzungsbeschränkung von Nebenwohnungen
Datum: 31.03.2020
Angesichts der Corona-Epidemie schränkt der Landkreis Emsland mit einer weiteren Allgemeinverfügung die Nutzung von Zweitwohnsitzen im Emsland ein. Damit ist vorerst bis zum 18. April 2020 die touristische Nutzung von Nebenwohnungen bzw. Zweitwohnsitzen untersagt. „Mit dem Verbot der Vermietung von Hotelzimmern und Ferienwohnungen für touristische Zwecke ist der Reiseverkehr bundesweit bereits seit einigen Tagen eingeschränkt. Das ist sinnvoll, aber nicht ausreichend – denn ich bin der Auffassung, dass diese Maßgabe auch gelten soll, wenn jemand das Feriendomizil nicht temporär mietet, sondern beispielsweise dauerhaft besitzt“, erläutert Burgdorf die neue Regelung.
Wie die anderen bereits verfügten Maßnahmen diene das Vorgehen der Verzögerung der Ausbreitungsdynamik und der Unterbrechung von Infektionsketten, so Burgdorf weiter.
Untersagt ist die Nutzung einer Nebenwohnung (sog. Zweitwohnung) ebenso wie die Nutzung von Wohnwagen, Wohnmobilen und Mobilheimen sowie ähnliche zum Wohnen oder Übernachten gedachte Räumlichkeiten. Ausgenommen vom Verbot sind die Nutzungen aus zwingenden beruflichen sowie aus ehe-, sorge- und betreuungsrechtlichen Gründen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch.
Personen, die sich derzeit in ihrem Zweitwohnsitz im Landkreis Emsland befinden, sind aufgefordert, spätestens bis einschließlich 03.04.2020 die Rückreise anzutreten.
Pressemitteilung Landkreis Emsland
Befristeter Aufnahmestopp in Heimen - Landkreis Emsland erlässt weitere Allgemeinverfügung
Datum: 31.03.2020
Das Land Niedersachsen hat einen Aufnahmestopp für Heime, für ambulant betreute Wohngemeinschaften, auch zum Zweck der Intensivpflege, sowie für besondere Formen des betreuten Wohnens beschlossen. Dies wird auch im Landkreis Emsland mit einer Allgemeinverfügung umgesetzt.
„Auch diese Maßnahme dient dazu, die Verbreitung des Coronavirus zu verzögern und besonders gefährdete Risikogruppen zu schützen. Die Tatsache, dass es trotz eines bestehenden Betretungs- und Besuchsverbots zu Coronainfektionen in niedersächsischen Heimen gekommen ist, macht diesen befristeten Aufnahmestopp auch für die emsländischen Heime notwendig“, erläutert Landrat Marc-André Burgdorf. Er macht deutlich, dass aktuell keine Coronaerkrankung in emsländischen Senioren- und Pflegeheimen vorliegt.
Demnach wird die Aufnahme neuer Bewohnerinnen und Bewohner untersagt. Ausgenommen von dieser Regelung sind Einrichtungen, die neu aufzunehmende Bewohnerinnen und Bewohner für 14 Tage in Quarantäne unterbringen können.
Darüber hinaus soll ein Besuchs- und Betretungsverbot nunmehr auch in besonderen Formen des betreuten Wohnens durchgesetzt werden. Von diesem Besuchs- und Betretungsverbot ausgenommen sind nahestehende Personen von palliativmedizinisch versorgten Bewohnerinnen und Bewohnern sowie Fachkräfte bestimmter Berufsgruppen. Dies gilt im Einzelfall auch für Seelsorger, Geistliche oder Urkundspersonen. Die behandelnden Ärzte und die zur Pflege bestimmten Personen haben freien Zutritt.
Zudem sind neben den Pflegekräften auch Dienstleister zugelassen, die über die allgemeine Unterstützungsleistung hinaus Leistungen erbringen wie Notrufdienste, Informations- und Beratungsleistungen sowie Leistungen der hauswirtschaftlichen Versorgung und der Betreuung.
Bei den betreuten Wohngemeinschaften zum Zweck der Intensivpflege gelten diese Ausnahmen
ebenfalls.
„In allen Fällen sind beim Betreten der Einrichtungen umfassende Hygienemaßnahmen zu beachten. Mögliche Fragen hierzu beantwortet unser Fachbereich Soziales“, sagt Burgdorf. Der Fachbereich Soziales ist unter der Telefonnummer 05931 44-1260 zu erreichen.
Die seit dem 16. März festgelegte Regelung zur Notbetreuung der Tagespflege in kleinen Gruppen wird ebenfalls ergänzt. Betreut werden in diesen Gruppen ältere und pflegebedürftige Menschen sowie Menschen mit Behinderungen, die von Angehörigen gepflegt werden, die in so genannten kritischen Infrastrukturen tätig sind. Künftig dürfen im Einzelfall Nutzerinnen und Nutzer der Tagespflegeeinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen in die Notbetreuung aufgenommen werden. Darunter fallen Betroffene, die andernfalls gesundheitlich geschädigt werden könnten oder die einer ärztlich verordneten Behandlung bedürfen, die nicht durch pflegende Angehörige oder den ambulanten Pflegedienst sichergestellt werden kann.
Alle Träger und Betreiber von Einrichtungen werden angehalten dafür zu sorgen, dass die Bewohnerinnen und Bewohner die Einrichtungen und das dazugehörige Gelände nicht verlassen.
Pressemitteilung Landkreis Emsland
Abfuhr von Rest- und Biomüll wichtigste Aufgabe Wertstoffhöfe: Abfallwirtschaftsbetrieb informiert über Sonderöffnungen
Datum: 27.03.2020
Als Teil der Daseinsvorsorge hat der Abfallwirtschaftsbetrieb die Aufgabe auch in Krisenzeiten, wie derzeit die Coronaepidemie, die öffentliche Abfuhr der Siedlungsabfälle, insbesondere die Leerung der Restmüll- und Biomülltonnen, sicher zu stellen. Auch die Sperrmüll- und Altpapiersammlung sollen aufrechterhalten werden. Da aber gerade im Frühjahr erhebliche Mengen an Grün- und Gartenabfällen anfallen, bietet der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) im April Sonderöffnungstermine an einigen Wertstoffhöfen nur für Grünabfälle an. Die aktuellen Vorsorge- und Hygienevorgaben erfordern besondere Maßgaben bei der Anlieferung.
Ab Freitag, 3. April, bis Samstag, 18. April, sollen im ganzen Kreisgebiet ausgewählte, größere Wertstoffhöfe wöchentlich für zwei Termine ausschließlich für die Anlieferung von Grünabfällen aus Haushaltungen geöffnet werden. Um Zahlungsverkehr zu verhindern, wird die jeweilige Anliefermenge auf die kostenfreie Menge von bis zu 1m3 begrenzt. Größere Mengen oder Anlieferungen aus benachbarten Landkreisen werden nicht angenommen und zurückgewiesen.
Um die Aufenthaltszeit bei der Anlieferung möglichst gering zu halten, wird die Abgabe von Wertstoffen wie zum Beispiel Altglas, Altmetall oder Kunststoff nicht ermöglicht. Für diese Stoffe ist eine befristete Lagerung im Haushalt zumutbar.
Aus Gründen des Infektionsschutzes appelliert der AWB an alle Anlieferer die zurzeit geltenden Abstandsregeln auch auf dem Wertstoffhof einzuhalten (mindestens 1,5 Meter). Um dies zu gewährleisten, wird die jeweilige Anzahl der Personen auf dem Betriebsgelände begrenzt. Es wird empfohlen, das Fahrzeug nur möglichst kurz zum zügigen Entladen der Grünabfälle zu verlassen. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
Die Wertstoffhöfe waren am 18. März wegen der Coronakrise zur Vermeidung von Kontakten geschlossen worden. Folgende Sonderöffnungszeiten sind nun geplant:
Freitag, 03.04, 15 bis 18 Uhr
Samstag, 04.04., 10 bis 16 Uhr
Mittwoch, 08.04. 15 bis 18 Uhr
Samstag, 11.04. 10 bis 16 Uhr
Freitag, 17.04. 15 bis 18 Uhr
Samstag, 18.04. 10 bis 16 Uhr
An folgenden Wertstoffhöfen ist die Abgabe von Grünabfällen zu den Sonderöffnungszeiten möglich:
Nord:
Werlte, Am Zirkel (Fa. Augustin)
Lathen, Am Bahnhof
Papenburg (Flachsmeerstr.)
Lorup, Königshook (bei der Kläranlage)
Sögel, Tiefenfehnskämpe
Mitte:
Meppen, Dieselstraße (Fa. Augustin)
Helte, Helter Damm
Herzlake, Löninger Straße
Haselünne, Hammer-Tannen-Str.
Geeste, Gr. Hesepe, Im Klühnfehn
Haren-Rütenbrock, Röchlingstraße
Twist, Schwarzer Weg
Süd
Lingen, Greiwehof, (Reholand)
Bawinkel, Osterbrocker Straße
Lengerich, Zum Lindert
Spelle, Siemensstraße
Lingen, Schwarzer Weg
Lingen, Brümmers Weg (Gauerbach)
Salzbergen, Devesstraße
Holthausen-Biene, Schüttelsand
Emsbüren, Ahlder Straße
Schapen, Frerener Straße
Freren, Brookstraße
Die Zentraldeponien bleiben unabhängig von dieser Regelung zunächst bis zum 18.04.2020 für Privatanlieferungen geschlossen.
Pressemitteilung Landkreis Emsland
Salzbergener Betriebe liefern nach Hause
Datum: 27.03.2020
Hier anklicken:

Service für wirtschaftliche Fragen
Datum: 26.03.2020
Die emsländischen Unternehmen haben ab sofort die Möglichkeit, offene Fragen zu Kurzarbeit, Liquiditätshilfen und weiteren Themen zentral bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Emsland zu stellen.
Die Ansprechpartner stehen den Unternehmen mit Rat zur Seite und können Informationen zu Maßnahmen für Unternehmen und Selbstständige geben. Für Fragen stehen ab sofort Martina Kruse (martina.kruse@emsland.de, Telefon 05931 44-4014), Nicole Bröker (Nicole.broeker@emsland.de, Telefon 05931 44-4015) und Bernd Otten (Bernhard.otten@emsland.de, Telefon 05931 44-4016) zur Verfügung. Auch Heidi Ricke und Mechthild Gerling von der Emsland GmbH stehen als Ansprechpartnerinnen zur Verfügung (heidi.ricke@emsland.de | mechthild.gerling@emsland.de, Telefon 05931 44-4017).
Artikel: www.noz.de
Coronakrise; Hilfspaket für Künstlerinnen und Künstler
Datum: 26.03.2020
Um die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie für Künstlerinnen und Künstler abzufedern, wird Niedersachsen Künstlerinnen und Künstlern schnell und unbürokratisch helfen. Die Landeshilfe für Künstlerinnen und Künstler basiert auf zwei Säulen.
Die erste Säule ist das Programm „Liquiditätssicherung für kleine Unternehmen“ und läuft über eine Richtlinie aus dem Niedersächsischen Wirtschaftsministerium. Diese richtet sich ausdrücklich nicht nur an Kleinunternehmer, sondern auch an soloselbständige Künstler und Kulturschaffende so-
wie gewerblich tätige Unternehmen.
Die zweite Säule richtet sich explizit an Kultureinrichtungen, die nach derzeitigem Stand von der Bundesförderung nicht umfasst sind. Hier sind die kleinen Vereine und vergleichbare Einrichtungen im Blick, die sonst durch das Raster fallen würden.
Zuschüsse können für das erste Programm seit heute bei der NBank beantragt werden. Die zweite Säule soll schnellstmöglich an den Start gehen.
Diese beiden Säulen ergänzen das von der Bundesregierung beschlossene Hilfspaket zur Bewältigung der Corona-Pandemie.
Einzelheiten zum Bundespaket finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg- de/bundesregierung/staatsministerin-fuer-kultur-und-medien/aktuelles/bundesregierung- beschliesst-soforthilfe-gruetters-rettungsschirm-fuer-den-kulturbereich--1733612
Quelle: NSGB
Überblick zum Kurzarbeitergeld
Datum: 26.03.2020

Osterfeuer in 2020 untersagt
Datum: 24.03.2020
Unter Bezugnahme auf die Allgemeinverfügung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung vom 22.03.2020 (Az. 401-41609-11-3) wird das Abbrennen von Osterfeuern in diesem Jahr untersagt. Dieses gilt auch für die bereits bei der Gemeinde Salzbergen angezeigten Osterfeuer. Osterfeuer (oder auch Brauchtumsfeuer) sind als öffentliche Verhaltensweise anzusehen, die das Abstandsgebot von Mensch zu Mensch gefährden und sind somit zu untersagen (vgl. Punkt 2a der Allgemeinverfügung). Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten nach §73 Absatz 1a Nr. 6 des Infektionsschutzgesetzes dar und werden mit Bußgeldern bis zu 25.000 Euro geahndet. Die Polizei ist angehalten, die Einhaltung dieser Regelung zu kontrollieren.
"Bitte beachten Sie in dem Zusammenhang, dass bereits gesammeltes Holz ordnungsgemäß entsorgt werden muss.“
2. Bürgermeister-Mitteilung zum Corona-Virus
Datum: 24.03.2020
Liebe Salzbergenerinnen und Salzbergener,
heute ist es amtlich geworden, dass auch in Salzbergen der erste Fall einer Corona Virus-Infektion offiziell bestätigt wurde. Es war eine Frage der Zeit, bis auch unsere Gemeinde betroffen sein wird. Einige Verdachtsfälle in den letzten Tagen haben das ja erwarten lassen.
Ich wünsche dem Infizierten und allen Betroffenen, dass sie die notwendigen Abwehrkräfte entwickeln, um diese Infizierung zu überwinden. Ich wünsche allen eine schnelle und vollständige Genesung.
Ab dem 24. März gelten bundesweit noch schärfere Verhaltensregeln für das öffentliche und private Leben. Bund und Länder einigten sich u.a. darauf. Unsere Bundeskanzlerin Angela Merkel appelliert dabei an uns alle, die beschlossenen Maßnahmen zu beherzigen: „Unser eigenes Verhalten ist derzeit das wirksamste Mittel gegen das Virus.“
Ich darf allen danken, die auch bereits in den letzten Tagen und Wochen sich strikt an die Vorgaben gehalten haben und ich hoffe, dass inzwischen auch der Letzte verstanden hat, das sein persönliches Verhalten das wirksamste, aber vor allem auch das einzige Mittel ist, die Ausbreitung des Virus einzudämmen. Nur wenn wir unsere persönlichen sozialen Kontakte auf ein Minimum beschränken, können wir eine Überlastung unserer medizinischen Einrichtungen vermeiden.
Allen im Gesundheitswesen beschäftigten Personen möchte ich an dieser Stelle für ihr aufopferungsvolles Tun und Handeln danken. Das gilt für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arztpraxen, Apotheken und Krankenhäusern, den Pflegeheimen und ambulanten Diensten, aber z.B. auch all diejenigen, die bei der Bewältigung dieser Krise mitwirken.
Danken möchte ich auch allen, die weiterhin für unsere tägliche Versorgung mit Lebensmitteln und allen wichtigen Dingen des täglichen Lebens sorge tragen. Sei es in den Supermärkten, den Dienstleistungseinrichtungen, in der Logistik, und auch in den Ver- und Entsorgungsbetrieben.
Und ich danke denen, die jetzt für ihre Nächsten, Nachbarn und Bekannten da sind, die sich nicht alleine versorgen oder helfen können. Besonders gefreut hat mich, dass neben vielen Helfer*innen in unserer Gemeinde besonders Jugendliche, namentlich die Zeltlagerleiterrunde, Ihre Hilfe anbieten.
Diese Krise und die notwendigen Maßnahmen zu ihrer Bekämpfung werden auch schwerwiegende wirtschaftliche Folgen nach sich ziehen. Wir müssen davon ausgehen, dass Geschäfte und Betriebe erhebliche Verluste erleiden werden, die auch die Unternehmen insgesamt gefährden können. Kurzarbeit oder sogar Arbeitslosigkeit können die Folge sein. Die Bundesregierung hat zahlreiche Beschlüsse zur Unterstützung von Unternehmen und Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmer gefasst oder wird sie in den nächsten Tagen fassen. Zögern Sie nicht, diese in Anspruch zu nehmen.
Ich bitte nochmals alle Bürgerinnen und Bürger eindringlich, soziale Kontakte - wenn irgend möglich - zu vermeiden und die Hinweise für eine sorgfältige Hygiene einzuhalten. Ich möchte Sie als Bürgermeister unserer Gemeinde bitten, unnötige Gänge und Fahrten zu unterlassen. Es gilt, Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu vermeiden. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Verlassen Sie Ihr Zuhause nur bei Notwendigkeit, z.B. um Lebensmittel einzukaufen, Ihre Arbeit oder Ihren Arzt aufzusuchen oder zur Betreuung gefährdeter oder hilfloser Personen.
Ich appelliere an die Vernunft jedes Einzelnen. Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst.
Bleiben Sie achtsam und bleiben oder werden Sie gesund ...
Salzbergen, den 24.03.2020
Ihr
Andreas Kaiser
Bürgermeister
Weitere Informationen für Unternehmen
Datum: 24.03.2020
Hier finden Unternehemn weitere Informationen
Update- Hilfe
Datum: 23.03.2020

Hilfe
Datum: 21.03.2020
Restaurants ab Sonntag geschlossen Corona: Gleiches gilt für Frisöre
Datum: 20.03.2020
Die Coronapandemie macht es notwendig, weitere Bestimmungen zum Schutz von Bürgerinnen und Bürgern zu erlassen. Das Land Niedersachsen geht in seinen Regelungen nun einen Schritt weiter und schließt Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen für Gäste. Der Landkreis Emsland setzt diese neuen Maßnahmen für das Kreisgebiet mit einer Allgemeinverfügung um und erlässt darüber hinaus weitere Regelungen für Friseursalons.
Ab Sonntag, 22. März, sollen die neuen Bestimmungen gelten. Sie sehen vor, dass Restaurants, Speisegaststätten, Systemgastronomie, Imbisse und Mensen schließen. Es gelten aber Ausnahmen. So dürfen Speisen und Getränke für den täglichen Bedarf nach telefonischer oder elektronischer Bestellung außer Haus verkauft werden. Gleiches gilt für die gastronomischen Lieferdienste. Dabei sind Auflagen zu beachten. Die bestellten Speisen und Getränke dürfen nicht im Umkreis von 50 m zu diesen Betrieben verzehrt werden, und aus hygienischen Gründen ist eine bargeldlose Bezahlung zu empfehlen.
Künftig dürfen auch Friseursalons ihre Dienstleistungen vorerst nicht mehr anbieten, denn hier kommt es regelmäßig zu enger körperlicher Nähe. Schließen müssen auch die Bau- und Gartenbaumärkte – mit der Ausnahme, dass sie weiterhin an Gewerbetreibende verkaufen dürfen. In den vergangenen Tagen hat sich gezeigt, dass sie als Publikumsmagneten zu viele Besucher anziehen.
Presseinformation Landkreis Emsland
Allgemeinverfügung über die Öffnung von Verkaufsstellen in der Gemeinde Salzbergen
Datum: 19.03.2020
Sperrung der Spielplätze
Datum: 19.03.2020
Wertstoffhöfe bleiben geschlossen - Zentraldeponien ab 21. März für private Anbieter ebenfalls
Datum: 19.03.2020
Die Corona-Krise macht auch vor den emsländischen Abfallentsorgungsanlagen nicht Halt. Ab sofort bleiben sämtliche Wertstoffhöfe im Kreisgebiet geschlossen. Anlieferungen aus Privathaushalten an den Zentraldeponien Dörpen, Wesuwe und Venneberg sind noch bis einschließlich Freitag, 20. März, 17 Uhr, möglich. Die Zentraldeponie Flechum wird mit sofortiger Wirkung geschlossen. Diese Regelungen gelten voraussichtlich bis zum 18. April.
Die Frühjahrssammlung des Schadstoffmobils wurde bereits eingestellt. Die öffentliche Abfallentsorgung sowie die Sperrmüllabfuhr laufen zurzeit jedoch ohne Einschränkungen.
Als Infektionsschutzmaßnahme beginnen die Fahrer der Sammelfahrzeuge ihre Touren ab sofort morgens zu versetzten Zeiten. Daher sind Abweichungen von den bislang gewohnten Leerungszeiten der Abfalltonnen möglich.
Die Abfuhr erfolgt in Teilgebieten bereits ab 4 Uhr morgens. Der Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland (AWB) bittet darum, Abfallbehälter bereits am Vorabend des Abholtermins bereitzustellen.
Der AWB bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis für diese vorübergehenden Präventionsmaßnahmen. Sie erfolgen zum Schutz der Bevölkerung und Mitarbeiter und zur Sicherstellung der durchgehenden und möglichst störungsfreien öffentlichen Abfuhr während der Corona-Krise.
Artikel: Abfallwirtschaftsbetrieb Landkreis Emsland
Aufruf zum Coronavirus
Datum: 16.03.2020
Liebe Salzbergenerinnen und Salzbergener, liebe Gäste und Besucher,
wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. Die Ausbreitung des Corona-Virus ist nicht mehr zu verhindern, aber wir können sie verlangsamen. Unser aller Ziel muss es sein, die Leistungsfähigkeit der medizinischen Versorgung aufrecht zu erhalten.
Deshalb sind die öffentlichen Einrichtungen, vor allem Kindertagesstätten und Schulen, aber auch das Rathaus, die Kirchen und Versammlungsstätten geschlossen. Es macht aber wenig Sinn, diese Einrichtungen zu schließen, wenn man sich alternativ privat in Gruppen trifft. Das ist unverantwortlich gegenüber den Immungeschwächten, die bei einer Infektion ernsthafte Folgen zu befürchten haben.
Ich bitte alle Bürgerinnen und Bürger daher eindringlich, soziale Kontakte wenn irgend möglich zu vermeiden und die Hinweise für eine sorgfältige Hygiene einzuhalten.
Ich möchte Sie als Bürgermeister unserer Gemeindebitten, unnötige Gänge und Fahrten zu unterlassen. Es gilt, Menschenansammlungen im öffentlichen wie im privaten Bereich zu vermeiden. Halten Sie Abstand zu anderen Personen. Verlassen Sie Ihr Zuhause nur bei Notwendigkeit, z.B. um Lebensmittel einzukaufen, Arbeit oder Arzt aufzusuchen oder zur Betreuung gefährdeter Personen.
Helfen sie Ihren Nachbarn und denen, die auf sich allein gestellt sind.
Bitte verhalten Sie sich verantwortungsbewusst. Ich appelliere an die Vernunft jedes Einzelnen.
Bleiben Sie achtsam und gesund
Ihr
Andreas Kaiser
Bürgermeister
Rathaus geschlossen
Datum: 15.03.2020
Das Rathaus bleibt ab Montag, den 16.03.2020, bis auf weiteres geschlossen. Termin nur nach Vereinbarung. Telefonische Erreichbarkeit bleibt während der üblichen Dienstzeiten gewährleistet.
Das Haus St. Josef informiert
Dtum: 14.03.2020
Die Pfarreigemeinschaft St. Cyriakus und Unbeflecktes Herz Mariens informiert
Datum: 14.03.2020 Quelle: www.kath-kirche-salzbergen.de
Sammeltage für Krzanowice werden wegen Corona Virus verschoben
Datum: 14.03.2020
Die Sammeltage der Kolpingfamilie, der Frauengemeinschaft Salzbergen und des Gemeindepartnerschaftsvereins Gepa e.V., die für den 25. und 26. März vorgesehen waren, werden aufgrund der derzeitigen Corona Krise verschoben. Es wird darum gebeten, die Spenden zunächst zu Hause zu lagern bis die Aktion zu einem späteren Zeitpunkt nachgeolt werden kann.
Musikschule des Emslandes sowie der SV Alemannia Salzbergen 1919 e.V. -Fußballabteilung informieren:
Datum: 14.03.2020
https://www.instagram.com/p/B9sGod1KIaU/?igshid=xov2xij2s11
https://www.instagram.com/p/B9q9vSdoY1J/
Weitere Veranstaltungsausfälle wegen Corona Virus
Datum: 13.03.2020
Bücherei bleibt bis Ostern geschlossen
Gemeindeeigene Sportstätten bleiben geschlossen
Aufgrund der Coronaprävention bleiben alle Gemeindeeigenen Sportstätten (Hallenbad und Turnhallen) geschlossen. Darüber sind sich im Emsland die Gemeinden und der Landkreis heute einig geworden.
Das Doppelkopfturnier der Bürgerschützen und der Schützenvereine Neumehringen und Lemkershook am heutigen Freitag fällt aufgrund des Corona Virus aus.
Die Müllsammelaktion am Samstag (14.03.) findet statt. Allerdings fällt der traditionelle anschließende gemeinsame Imbiss aus.
Die Veranstaltung des Kinderkulturkreises im Gemeindezentrum am Sonntag (15.03.) fällt aus.
Die Veranstaltung der Kultur Initiative Salzbergen (KIS) im Kulturkeller am 20.03. wird verschoben.
Die Veranstaltungen des Hospiz-Team Abendstern fallen aus.
Die diesjährige Landschaftssäuberungsaktion in der Gemeinde Salzbergen findet am Samstag, 14. März 2020, in der Zeit von 09.00 Uhr - 11.00 Uhr, statt. Die Ausgabe der Müllsäcke und Handschuhe erfolgt wie gewohnt am Bauhof.
Nach Abschluss der Aktion wurde in den vergangenen Jahren jeweils ein gemeinsamer Imbiss angeboten. Dieser fällt in diesem Jahr aus Sicherheitsgründen aufgrund der bekannten Problemlage leider aus. Allen Beteiligten und Helfern an der Aktion gilt schon jetzt ein besonderer Dank!
Mitgliederversammlung des Sportvereins Alemannia Salzbergen fällt aus
Die für Freitag vorgesehene Mitgliederversammlung des Sportvereins im Saal Schütte wird auf einen unbestimmten Zeitpunkt verschoben.
Equal PAY Day in Spelle fällt aus
Der für Montag, 16. März vorgesehene Aktionstag „Equal Pay Day“ (hierfür haben sich auch Interessierte aus Salzbergen angemeldet) für Entgeltgleichheit zwischen Frauen und Männern fällt aus.
Schulen in Rheine geschlossen
Der Kreis Steinfurt hat heute (11. März) in Absprache mit der Stadt Rheine entschieden, dass folgende Schulen in Rheine bis einschließlich Freitag, 20. März, geschlossen werden.
Berufskolleg Rheine,
Kaufmännische Schulen Rheine,
Emslandgymnasium,
Gymnasium Dionysius,
Kopernikus Gymnasium
Euregio Gesamtschule.
Ein 17jähriger Schüler des Berufskollegs Rheine hat sich nachweislich mit dem Corona-Virus infiziert. Er hatte Kontakte zu Jugendlichen, die die genannten Schulen besuchen, am Wochenende hat er u.a. an einer Oberstufenparty teilgenommen. Die von dem Schüler benannten engeren Kontaktpersonen erhalten eine Quarantäneverfügung für 14 Tage.
Kulturveranstaltungen werden abgesagt!
Ersatztermin geplant für Kabarettveranstaltung
Die für den kommenden Sonntag (15.03) geplante Kinder-Kulturveranstaltung mit dem Turbo Prop Theater sowie die Kabarettveranstaltung „Lieblingsfarbe Schokolade“ der Kulturinitiative Salzbergen am Freitag, 20.03., fallen wegen der derzeitigen Problemlage aus Sicherheitsgründen aus.
Für die Kabarettveranstaltung „Lieblingsfarbe Schokolade“ wird in diesem Jahr ein Ersatztermin vereinbart. Hierüber wird zu gegebener Zeit noch gesondert berichtet. Die Eintrittskarten behalten deshalb ihre Gültigkeit.