Fundsachen
Bei Abholung eines vermissten Gegenstandes wird dieser jedoch nur bei glaubhaftem Eigentumsbeweis herausgegeben.
Hinweis:
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch geht das Eigentum an einer Fundsache nach 6 Monaten auf den Finder über, sofern der Finder nicht auf den Eigentumserwerb verzichtet.
Folgende Fundsachen sind aktuell bei der Bürgerinformation des Rathauses abgegeben worden:
Hier klicken: Fundsachen online
Falls Ihnen ein Gegenstand verloren gegangen ist oder Sie einen Gegenstand gefunden haben, melden Sie sich bitte bei der Bürgerinformation im Rathaus unter 05976/9479-0 oder unter info@salzbergen.de!