Aufgaben
Neben der Vertretung (Gemeinderat) und dem Hauptausschuss (ehem. Verwaltungsausschuss) ist der hauptamtliche Bürgermeister drittes politisches Organ einer Kommune in Niedersachsen.
Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Der Bürgermeister ist oberster politischer Repräsentant der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde außerdem in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Zugleich ist er der Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller Gemeindebediensteten.
Der Bürgermeister wird direkt von den Bürgerinnen und Bürgern für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt.
Der Bürgermeister ist oberster politischer Repräsentant der Gemeinde. Er vertritt die Gemeinde außerdem in Rechts- und Verwaltungsgeschäften sowie in gerichtlichen Verfahren. Zugleich ist er der Leiter der Verwaltung und damit Vorgesetzter aller Gemeindebediensteten.
Der Bürgermeister entscheidet ausschließlich
- in den Geschäften der laufenden Verwaltung,
- in Angelegenheiten der Organisation und Geschäftsverteilung der Verwaltung,
- in allen Angelegenheiten auf dem Gebiet der Verteidigung und des Zivilschutzes,
- in allen so genannten Bundesauftragsangelegenheiten, zum Beispiel zu gewerberechtlichen
und immissionsschutzrechtlichen Genehmigungen und - in allen der besonderen Geheimhaltung unterliegenden Angelegenheiten.
Darüber hinaus obliegt dem Bürgermeister
- die Vorbereitung der Beschlüsse des Verwaltungsausschusses und der Ortsräte,
- die Ausführung der Beschlüsse der anderen Organe (Rat, Verwaltungsausschuss, Fachausschüsse) und der Weisungen der Kommunal- und Fachaufsichtsbehörden,
- die Überwachung der Rechtmäßigkeit der Beschlüsse der anderen Organe,
- zusammen mit einem Stellvertreter die Entscheidung über Maßnahmen in besonderen Eilfällen, wenn die Entscheidung des Rates oder des Verwaltungsausschusses nicht rechtzeitig eingeholt werden kann und
der Eintritt erheblicher Nachteile und Gefahren droht - die Unterrichtung der anderen Organe und der Öffentlichkeit über wichtige Angelegenheiten.