Seit dem 01.01.2022 sind maßgebliche Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) eingetreten. Die Novellierung zur NBauO enthält insbesondere neue Regelungen zu den Themen Digitalisierung und Klimaschutz, beinhaltet aber auch Änderungen im formellen Bauantragsverfahren, die in Teilen eine grundlegende Abkehr von der bisherigen Verfahrensweise darstellt.
Der § 67 NBauO sieht in der neuen Fassung nunmehr vor, dass Bauanträge (gleiches gilt auch für Bauvoranfragen gem. § 73 NBauO und Bauanzeigen/Baumitteilungen gem. § 62 NBauO) direkt bei der Bauaufsichtsbehörde und nicht, wie bisher, bei der Gemeinde einzureichen sind.
Bedeutet für Antragsteller auf dem Gemeindegebiet Salzbergen, dass die vollständigen Anträge ab sofort direkt zum Landkreis Emsland, Postfach 15 62, 49705 Meppen geschickt werden müssen. Von dort aus erfolgt dann die Weiterleitung und Beteiligung der Gemeinde.