Schließung der Kindertagestätte ab dem 11.01.2021 bis zum 31.01.2021
Notbetreuung
Nach der nun geltenden Verordnung des Landes Niedersachsen ist der Betrieb von Kindertagestätten bis zum Ablauf des 31.01.2021 untersagt.
Wie bereits im Frühjahr des letzten Jahres wird es aber wieder eine Notbetreuung in den Kindertagesstätten geben. Diese Notbetreuung ist unter den vorhandenen Kapazitäten auf das notwendige und epidemiologische vertretbare Maß zu reduzieren.
Die Notbetreuung dient in erster Linie dazu, Kinder aufzunehmen,
- bei denen der oder ein Erziehungsberechtigter in betriebsnotwendiger Stellung in einem
Berufszweig von einem allgemeinen öffentlichen Interesse tätig ist,
- bei denen ein Unterstützungsbedarf, insbesondere Sprachförderung besteht oder
- die zum kommenden Schuljahr schulpflichtig werden.
Besondere Härtefälle werden im Einzelfall entschieden.
Die Anträge für die Notbetreuung erhalten Sie in den einzelnen Kindertagestätten oder bei derGemeinde Salzbergen. Bei Unsicherheiten, ob überhaupt und in welchem Umfang die Notbetreuung in Anspruch genommen werden kann oder offenen Fragen steht Ihnen Herr Stegemann von der Gemeinde Salzbergen (05976/9479-28) oder die entsprechenden Einrichtungsleitungen zur Verfügung.
Wenn Sie die Notbetreuung bereits am Montag zwingend benötigen und Sie eindeutig die Notbetreuung in Anspruch nehmen können (siehe oben), sprechen sie am Montag wie gewohnt an Ihrer Kindertagesstätte vor. Dort wird man Sie über das weitere Vorgehen informieren.
Als oberstes Ziel steht weiterhin die Verlangsamung der Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2.
Dazu sollen Kontakte möglichst vermieden und so Infektionsketten unterbrochen werden, daher gilt:
Wo eine anderweitige Betreuung sichergestellt werden kann, sollen Kinder weiterhin möglichst zu Hause betreut werden.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.