Keine Veranstaltung an stillen Feiertagen
In Niedersachsen gelten Einschränkungen für den Volkstrauertag (17.11.19), den Buß- und Bettag (20.11.19) und den Totensonntag (24.11.19):
Am Volkstrauertag und Totensonntag sind bereits ab 05:00 Uhr morgens Veranstaltungen in Restaurants, Cafés, Bars und Gaststätten verboten, die über die Bewirtung von Speisen und Getränken hinausgehen.
Außerdem muss in Gastronomiebetrieben auf Unterhaltungsmusik verzichtet werden. Spielhallen dürfen nicht geöffnet sein. Es sind auch keine Veranstaltungen gestattet, die mit Umzügen, mit Unterhaltungsmusik oder anderen Festivitäten verbunden sind. Am Buß- und Bettag gelten dieselben Einschränkungen in der Zeit von 07:00 Uhr bis 11:00 Uhr morgens.
Da in den vergangenen Jahren trotz dieser Bestimmungen z. B. Ausstellungen oder Schautage mit „Tag der offenen Tür“ angekündigt wurden, wird hiermit auf die Unzulässigkeit dieser Veranstaltungen hingewiesen. Verstöße stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Geldbußen geahndet werden. Bei Fragen wenden Sie sich an Herrn Niemeyer (05976 9479-38) vom Ordnungsamt der Gemeinde Salzbergen.