Ortskernsanierung - Sanierungsgebiet
Förmliche Festlegung, Sanierungsverfahren und Sanierungsvermerk
Die Gemeinde Salzbergen hat das Sanierungsgebiet "Salzbergen Ortskern" auf der Grundlage von vorbereitenden Untersuchungen förmlich festgelegt. Durch die öffentliche Bekanntmachung ist die Satzung seit dem 30.12.2015 rechtsverbindlich.Ortskernsanierung - Sanierungsgebiet© Gemeinde SalzbergenGemäß Satzung wird die Sanierungsmaßnahme im umfassenden Verfahren durchgeführt. Hierbei finden neben den §§ 136 ff BauGB auch die besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152-156a BauGB Anwendung.
Alle Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet erhalten einen Sanierungsvermerk im Grundbuch. Dieser Vermerk hat hinweisenden Charakter und sichert die Interessen der Gemeinde und der betroffenen Eigentümer. Er belastet das Grundstück nicht und wird nach Abschluss der Sanierungsmaßnahme wieder gelöscht, ohne dass dem Eigentümer Kosten entstehen.
Beauftragter Sanierungstreuhänder
BauBeCon Sanierungsträger GmbH
Geschäftsstelle Osnabrück
Kamp 1c, 49074 Osnabrück
Bernd Caffier
E-Mail: BCaffier@baubeconstadtsanierung.de
Tel.: 0 54 1 / 20 23 94 47
Fax: 0 54 1 / 2 71 07
Mitteilung zur Bestandserfassung
Vorbereitende Untersuchungen und Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept zur Erweiterung des Sanierungsgebietes „Salzbergen-Ortskern“ - Bestandsaufnahme im Bereich Hügelweg
Im Jahr 2015 wurde die Gemeinde Salzbergen mit dem Gebiet „Salzbergen-Ortskern“ in das Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren aufgenommen und 2020 in das Programm „Lebendige Zentren“ überführt. Die Gemeinde Salzbergen beabsichtigt das bestehende Sanierungsgebiet zu erweitern und in die laufende Gesamtmaßnahme mit einzubinden. Der Erweiterungsbereich weist eine Fläche von ca. 3,4 ha auf, grenzt unmittelbar an das bestehende Sanierungsgebiet an und erstreckt sich im Wesentlichen von Ost nach West entlang des Hügelweges, nebst angrenzender Grundstücke.
Anlass der geplanten Gebietserweiterung ist die sich abzeichnende Verlagerung wichtiger Zentrumsfunktionen in den nördlichen Teil des Ortskerns. Zu den Treibern der Fokusverlagerung des Ortskerns zählen die Planungen zur weiteren Entwicklung des Geländes am heutigen Feuerwehrmuseum sowie der Flächen südlich des Friedhofes. Aus diesen Entwicklungen resultieren neue Ansprüche an das umliegende Gebiet des Ortskerns, darunter der Umgang mit einem erhöhten Parkdruck, der Bedarf nach Anpassungen von Straßen und Gebäuden. Parallel dazu steigern im potentiellen Erweiterungsgebiet Missstände und Umstrukturierungsbedarfe den Entwicklungsbedarf dieses Gebietes.
Der Rat der Gemeinde Salzbergen hat in seiner Sitzung am 23.09.2021 beschlossen, zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit die erforderlichen Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) durchführen zu lassen und die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes zu erarbeiten.
Für die geplante Aufnahme des Erweiterungsgebietes in die Städtebauförderung sind Vorbereitende Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB durchzuführen und ein Integrierte Städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) zu erarbeiten. Mit der Durchführung wurde die BauBeCon Sanierungsträger GmbH aus Bremen beauftragt. Bei Fragen und Anregungen sind die Salzberger Bewohner:innen herzlich eingeladen, die Mitarbeiter:innen der BauBeCon anzusprechen.
Für den Erfolg des Projektes ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit von großer Bedeutung, weshalb weitere Schritte zur Beteiligung der Öffentlichkeit geplant sind. Alle Akteure in der Gemeinde Salzbergen werden über die einzelnen Bearbeitungsschritte informiert und bei der Entwicklung von Maßnahmen beteiligt.