Kindertagesstätten
Vier Kindertagesstätten mit insgesamt mehr als 250 Plätzen, flexiblen Öffnungszeiten und einer Krippengruppe bieten in Salzbergen eine den individuellen Bedürfnissen entsprechende Kinderbetreuung bereits ab dem ersten Lebensjahr an.Kindertagesstätten© FeeLoona, Pixabay
Anmeldetermine der Salzbergener Kindertagesstätten
Zeitraum vom 22.11. bis 26.11.2021
Die Anmeldetermine für die vier Salzbergener Kindertagesstätten für das nächste Kindertagesstättenjahr 2022 / 2023 (01.08.2022 – 31.07.2023) wurden nun festgelegt.
Wie im letzten Jahr wird das Anmeldeverfahren in diesem Jahr wie folgt organisiert sein:
Ab dem 01.11.2021 können Sie als Eltern Ihrer jeweiligen Wunschkindertagesstätte eine Terminanfrage via E-Mail zukommen lassen. Von der Kindertagesstätte erhalten Sie daraufhin einen Terminvorschlag und weitere wichtige Informationen für die in der Zeit vom 22.11. bis 26.11.2021 stattfindenden Anmeldewoche.
Schon jetzt weisen wir auf die Novemberausgabe des Salzbergener Boten hin, darin werden weitere detaillierte Informationen über die Aufnahmegrundsätze und das Anmeldeverfahren veröffentlicht.
Zudem wird dies auch auf den Internetseiten der Katholischen Kirchengemeinde St. Cyriakus Salzbergen (www.kath-kirche-salzbergen.de) und der Gemeinde Salzbergen (www.salzbergen.de) veröffentlicht. Das Formular „Anmeldebogen“ wird zum Download bereitstehen. Dieses bringen Sie bitte vorausgefüllt zu Ihrem Anmeldetermin mit.
Bitte beachten Sie, dass in diesem Jahr nur ein Elternteil am Anmeldetermin teilnehmen kann. Das aufzunehmende Kind kann zum Termin gerne mitgenommen werden.
Grundsätzliches zur Orientierung:
Ü3-Kinder (Kindergarten)
Für die Kindergartengruppen (Ü3) können alle Kinder angemeldet werden, die mit Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2022 das 3. Lebensjahr vollendet haben oder das 3. Lebensjahr bis zum 30.09.2022 vollenden werden.
U3-Kinder (Krippe)
Für die Kinderkrippengruppen (U3) können Kinder im Alter von 1 – 2 Jahren angemeldet werden.
Termine u. Kontakte:
Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten, Espel 1
Anmeldezeiten
Kindergarten und Krippe: Mo., Di. u. Mi. von 14:00 – 17:00 Uhr
E-Mail: marien-kigar@t-online.de
Betreuungsangebote:
Kindergarten (Ü3): • 5 Std.; 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
Krippe (U3): • 6 Std.; 07:30 Uhr bis 13:30 Uhr
Nepomuk Kindertagesstätte, Wasserstiege 4
Anmeldezeiten
Kindergarten und Krippe: Mo. u. Di. von 07:30 bis 12:00 Uhr
Mo. u. Di. von 13:30 bis 15:30 Uhr
Mi. - Fr. von 07:30 bis 12:00 Uhr
E-Mail: nepomukkita@salzbergen.de
Betreuungsangebote:
Kindergarten (Ü3): • 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Krippe (U3): • 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Kindertagesstätte St. Cyriakus, Kolpingstraße 6
Anmeldezeiten
Kindergarten und Krippe: Mo. - Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Di. u. Do. von 14:00 bis 18:00 Uht
E-Mail: kita-cyriakus@bistum-osnabrueck.de
Betreuungsangebote:
Kindergarten (Ü3): • 5 Std.; 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Krippe (U3): • 7 Std.; 07:30 Uhr bis 14:30 Uhr
- 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Kindertagesstätte St. Augustinus, Steider Straße 21
Anmeldezeiten
Kindergarten und Krippe: Mo. - Fr. von 09:00 bis 12:00 Uhr
Mo., Di. u. Do. von 14:00 bis 16:00 Uhr
E-Mail: kita-augustinus@bistum-osnabrueck.de
Betreuungsangebote:
Kindergarten (Ü3): • 5 Std.; 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr
- 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Krippe (U3): • 8 Std.; 07:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Aufnahmegrundsätze:
Sie können Ihr Kind nach freier Wahl an einer der Salzbergener Kindertagesstätten anmelden. Mit der Anmeldung ist jedoch noch keine Zusage für einen Platz in der jeweiligen Einrichtung erteilt. Die Anmeldungen je Kindertagesstätte werden nach einem Punktesystem bewertet und danach in eine Reihenfolge gebracht. Die Anmeldungen werden dann in dieser Reihenfolge auf die freien Plätze in der Kindertagesstätte verteilt. Eltern werden gebeten, einen Zweit- oder Drittwunsch bzgl. der gewünschten Kita bei der Anmeldung anzugeben. Liegen mehr Anmeldungen als freie Plätze für die gewünschte Kita vor, wird dann automatisch in der Reihenfolge der Wünsche geprüft, ob in einer anderen Kita ein Platz angeboten werden kann.
Die gleichzeitige Anmeldung eines Kindes in verschiedenen Kindertagesstätten oder die verspätete Anmeldung führt dazu, dass keine Punkte für das Kind vergeben werden. Die Gemeinde entscheidet dann über die Zuteilung des Kindes zu einer Kindertagesstätte.
Es gelten nachfolgende Aufnahmegrundsätze:
- Ein Anspruch auf die Aufnahme in eine bestimmte Einrichtung oder eine bestimmte Gruppe besteht nicht.
- Die Anmeldung erfolgt in diesem Jahr bis zum 26.11.2021 für das folgende Betreuungsjahr vom 01.08. bis 31.07. Folgejahr. Nur bis zu diesem Datum angemeldete Kinder kommen in die Auswahl auf Einrichtung und Gruppenplatz für das betreffende Betreuungsjahr. Später angemeldete Kinder werden in der Reihenfolge der Anmeldungen auf die dann noch freien Plätze verteilt.
- Auf Grund einer begrenzten Anzahl von Betreuungsplätzen, welche durch die Größe der Einrichtung bzw. die Gruppenstärken vorgegeben wird, ist die Aufnahme der Kinder an gewisse Kriterien geknüpft, welche in Aufnahmegrundsätzen festgelegt werden.
- Mit der Anmeldung besteht die Möglichkeit, unterschiedliche Betreuungsangebote zu buchen. (Nicht jede Einrichtung hat die gleichen Betreuungsangebote, s.o.). Der Betreuungsumfang bezieht sich immer auf ein Betreuungsjahr (01.08. – 31.07.) und kann während dieses Zeitraumes nur bei absoluter Dringlichkeit und auf schriftlichen Antrag mit triftiger Begründung geändert werden. Eine Umverteilung kann nur im Rahmen der organisatorischen Möglichkeiten sowie durch dringende Erforderlichkeit erfolgen. Im Zweifel entscheidet die Gemeinde im Benehmen mit dem Träger.
- Für die in der Einrichtung verbleibenden Kinder erfolgt jährlich im November eine Abfrage zur gewünschten Betreuungszeit für das bevorstehende neue Betreuungsjahr.
- Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen und der Kapazitäten vor Ort, welche die Anzahl der Betreuungsplätze begrenzen, wurde ein Kriterienkatalog zur Vergabe der Plätze vereinbart. Innerhalb dieses Kataloges sind unterschiedliche Kriterien aufgelistet, welche nach einem Punkteverfahren bewertet werden. Je mehr Kriterien durch den Antragsteller erfüllt werden, desto höher ist die zu erreichende Punktzahl. Je mehr Punkte erzielt werden, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit auf die Zuteilung des gewünschten Betreuungsplatzes.
- Falsche Angaben bei der Ausfüllung des Kriterienkataloges können zu einer späteren Entziehung des Betreuungsplatzes zu Lasten der Eltern/Erziehungsberechtigten führen! Alle Anträge werden äußerst genau geprüft.
Die Beiträge
Am 01.08.2018 wurde in Niedersachsen die beitragsfreie Kindertagesstätte für die Betreuung der Kinder, die das dritte Lebensjahr vollendet haben, eingeführt.
Die Beitragsfreiheit betrifft dabei alle Kinder, die das 3. Lebensjahr vollendet haben, unabhängig davon, ob sich Ihr Kind in der Kindertagesstätte oder noch in der Krippe befindet. Kinder, die bereits im Alter von 2 Jahren in der normalen Kita-Gruppe betreut werden, sind weiterhin bis zum ersten Tag des Monats, in dem sie das dritte Lebensjahr vollenden beitragspflichtig.
Der Umfang der Beitragsfreiheit beträgt maximal acht Stunden täglich. In diese acht Stunden fallen auch die Randzeiten (vorher Sonderöffnungszeiten), wie Früh- und Spätdienste, sofern eine Gesamtbetreuungszeit von acht Stunden nicht überschritten wird. Sofern Ihr Kind in der Einrichtung länger als acht Stunden täglich betreut wird, werden für diese Zeiten, die über acht Stunden hinausgehen, weiterhin Kindergartenbeiträge fällig. Auch das Essensgeld wird, sofern Ihr Kind am Mittagessen teilnimmt, weiterhin anfallen.
Die Höhe der Kindertagesstättenbeiträge für die U3 Kinder richtet sich nach der Summe der Einkünfte der Eltern laut Einkommenssteuerbescheid (Gesamtbetrag der Einkünfte). So liegen die Kosten für die Krippenbetreuung zwischen 73,50 und 194,00 € (der Höchstbetrag wird jeweils fällig ab einem Jahreseinkommen von 51.129,00 €). Für Randzeiten (vorher Sonderöffnungszeiten) fallen weitere Beträge an. Ermäßigungen bzw. Befreiungen sind auf Antrag möglich.
Für kindergeldberechtigte Geschwisterkinder ermäßigt sich der monatlich zu entrichtende Beitrag um 5,00 €. Besuchen gleichzeitig mehrere beitragspflichtige Kinder einer Familie die Kindertagesstätte, ermäßigt sich der Beitrag für jüngere Kinder um 50 %.
Flexible Nachmittagsbeaufsichtigung in der Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten
Das Nachmittagsangebot für Kinder im Alter von 3 bis ca. 7 Jahren kann an zwei Tagen in der Zeit von 14.00 bis 17.00 genutzt werden. Ziel dieses Angebotes ist es, den Eltern eine kostengünstige Alternative zu Babysittern oder Tagesmüttern für eine spontane bzw. kurzfristige Beaufsichtigung ihrer Kinder am Nachmittag zu bieten. Für diese Beaufsichtigung ist ein Elternbeitrag in Höhe von 1,00 € pro angefangene Stunde zu entrichten. Die Nachmittagsbeaufsichtigung kann für alle Salzbergener Kinder in der Marienkindertagesstätte Holsten-Bexten genutzt werden.
Dokumente
Gebäude, Institutionen, sonstige Einrichtungen
- Kindertagesstätte St. Augustinus, Steider Str. 21, 48499 Salzbergen
- Kindertagesstätte St. Cyriakus, Kolpingstr. 6, 48499 Salzbergen
- Marien Kindertagesstätte, Espel 1, 48499 Salzbergen
- Nepomuk Kindertagesstätte, Nepomukweg 8-10, 48499 Salzbergen