Das Halten eines gefährlichen Hundes unterliegt der Erlaubnispflicht. Zuständig für gefährliche Hunde ist der Landkreis Emsland, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Das Halten eines gefährlichen Hundes unterliegt der Erlaubnispflicht. Zuständig für gefährliche Hunde ist der Landkreis Emsland, Fachbereich Sicherheit und Ordnung, Ordeniederung 1, 49716 Meppen
Aufgaben
Sicherheit, Ordnung, Kirmes